Stark erhöhte Masernaktivität: Impfung von Kindern ab vollendetem 6. Lebensmonat

In Ausnahmefällen (off-label)

Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung informiert, dass aufgrund der momentanen Ausbruchssituation in Ausnahmefällen wie z.B. bei Masernfällen in der Umgebung nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung und entsprechender Dokumentation die MMR-Impfung bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat erfolgen kann (off-label).

Durch noch vorhandene maternale Antikörper kann die Immunantwort einer derartig früh verabreichten MMR-Impfung jedoch negativ beeinflusst werden, weshalb in diesen Fällen jedenfalls drei Impfungen empfohlen sind.

Mehr zum Thema lesen Sie bitte im Schreiben der NÖ Landesregierung.