Streichung der SVS-Leistungspositionen 18a/18c/18d

Im Zusammenhang mit Injektionen und Infiltrationen

Im Laufe des Jahres 2024 ist es bei der SVS zu Streichungen von Leistungsgruppen, vor allem im Bereich der Fachgruppe Orthopädie und orthopädische Chirurgie bzw. Allgemeinmedizin, gekommen. Nun konnte mit Hilfe der Bundesfachgruppe für Orthopädie eine Klarstellung mit der SVS für die Abrechenbarkeit folgender Leistungen herbeigeführt werden:

  • Bei der Position 11l (Epidurale Injektion, Injektion in oder an den Nervenknoten) wird eine gleichzeitige Abrechnung mit der Position 18a (Kälteanästhesie, Oberflächenanästhesie) bzw. der Position 18c (lnfiltrationsanästhesie) akzeptiert.
  • Bei der Position 11u (Periarticuläre Gelenksumspritzung) wird eine gleichzeitige Abrechnung mit der Position 18a (Kälteanästhesie, Oberflächenanästhesie) akzeptiert.
  • Bei der Position 11v (lntraarticuläre Injektion [große Gelenke]) wird eine gleichzeitige Abrechnung mit der Position 18a (Kälteanästhesie, OberfIächenanästhesie) bzw. der Position 18c (lnfiltrationsanästhesie) akzeptiert.
  • Bei der Position 11w (lntraarticuläre Injektion [kleine Gelenke]) wird eine gleichzeitige Abrechnung mit der Position 18a (Kälteanästhesie, Oberflächenanästhesie) akzeptiert.
  • Bei der Position 12d (Perineurale Infiltration) wird eine gleichzeitige Abrechnung mit der Position 18a (Kälteanästhesie, Oberflächenanästhesie) bzw. der Position 18c (lnfiltrationsanästhesie) akzeptiert.

Wichtig: Bei den Positionen 11l, 11u, 11v, 11w und 12d ist die gleichzeitige Abrechnung der Position 18d (Leitungsanästhesie) von Seiten der SVS weiterhin ausgeschlossen. Hier sind weitere Gespräche geplant.

Diese Klarstellung der Leistungsverrechnung wurde festgelegt und ist nunmehr gültig. Die formale Anpassung einer gleichzeitigen Leistungsverrechnung – wie oben skizziert – erfolgt im Rahmen der nächsten Zusatzvereinbarung mit der SVS.

Prozedere für die Nachverrechnung

Bitte beachten Sie, dass durch die SVS eine rückwirkende Nachverrechnung ab Jänner 2024 für die gestrichenen Leistungskombinationen – wenn eine medizinische Indikation vorliegt – ermöglicht wurde. Eine automatisierte Nachverrechnung ist in diesem Fall technisch nicht möglich. Es ist folgendes Prozedere vorgesehen:

  1. Die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt erstellt eine separate Liste mit folgenden Daten:
    VSNR
    Name der:des Versicherten
    Leistungsdatum
    Nachzuverrechnende Positionen
  2. Diese Liste muss zusammen mit der Dezember-Abrechnung an das DLZ (Dienstleistungszentrum) übermittelt werden.
  3. Die Bearbeitung erfolgt im Jänner, die Auszahlung im Februar 2025.