Im Dezember 2025 erfolgte die Begutachtung zur 12. Novelle der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), die voraussichtlich eine Valorisierung der Tarife ergeben wird. Eine Kundmachung liegt noch nicht vor. Solange die Novelle der FSG-GV nicht in Kraft getreten ist, gelten die bisherigen Tarife. Die aktuell gültigen Tarife finden Sie auf unserer Website.
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