Transportanweisungen: ÖGK präzisiert Begriff der Gehunfähigkeit

Die ÖGK hat den Begriff der „Gehunfähigkeit“ im Zusammenhang mit Transportanweisungen näher erläutert.

Von Seiten der ÖGK wurde eine weitere Information zum Thema der Ausstellung von Transportanweisungen übermittelt. Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sieht diesbezüglich eine Diskrepanz zwischen der Neudefinition der „Gehunfähigkeit“ und der behaupteten abschließenden Beurteilung durch den Vertragsarzt bzw. die Vertragsärztin, weswegen bereits eine Anfrage an die Österreichische Gesundheitskasse zur Erläuterung ergangen ist. Auch halten wir in diesem Schreiben fest, dass aufgrund der unklaren Situation im Bereich der Transportscheine eine etwaige Vertragspartnerkontrolle aus unserer Sicht derzeit für nicht gerechtfertigt erachtet wird.