Bestehende Lehr(gruppen)praxen für die allgemeinmedizinische Ausbildung – d.h. Lehr(gruppen)praxen für Allgemeinmedizin bzw. fachärztliche Lehr(gruppen)praxen, die eine Berechtigung für eine allgemeinmedizinische Ausbildung haben – gelten bis 31. Mai 2027 auch für die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin als anerkannt. Wird bis zu diesem Datum ein Antrag auf Anerkennung als Lehr(gruppen)praxis für die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin beim Amt der NÖ Landesregierung (GS4) gestellt, sind diese weiterhin, bis zum Erlass des Bescheids, zur Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin berechtigt. Sollte bis 31. Mai 2029 kein entsprechender Bescheid erlassen worden sein, erlischt mit diesem Datum die Ausbildungsberechtigung für angehende Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin.
Link: Antragstellung
