Seit 1. Oktober 2024 besteht in Niederösterreich die Möglichkeit, Todesfeststellungen durch nicht-ärztliches Gesundheitspersonal unter telemedizinischer Begleitung durchzuführen. Stehen (Gemeinde-)Ärzt:innen, die gemäß NÖ Bestattungsgesetz 2007 für die Durchführung von Todesfeststellungen herangezogen werden, regional nicht zur Verfügung, erfolgt die Feststellung des eingetretenen Todes seit nunmehr einem Jahr durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in den Pflege- und Betreuungszentren sowie durch Acute Community Nurses im häuslichen Bereich. Der Prozess zur Erhebung klinischer Todeszeichen ist standardisiert und wird mittels Checkliste sowie unter telemedizinischer Begleitung durch Leitstellenärzt:innen (Fachärzt:innen für Anästhesie und Intensivmedizin mit Notarztdiplom) durchgeführt. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Masterarbeit an der Universität für Weiterbildung Krems (Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) werden die Möglichkeiten und Grenzen der Todesfeststellung durch nicht-ärztliches Gesundheitspersonal aus medizinrechtlicher Sicht untersucht. Sie haben die Möglichkeit, Ihre ärztliche Erfahrung aus dem niedergelassenen Bereich bei einer Online-Umfrage einzubringen. Diese nimmt etwa 10 Minuten in Anspruch und endet am 10. Dezember 2025.
Link: Umfrage
