Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit 1. Jänner 2023 für jene Dienste, in welchen drei Bereitschaftsdienste in Folge anfallen (wie beispielsweise Ostern und Pfingsten) an jedem dieser Tage die doppelte Grundpauschale ausbezahlt wird. Dabei ist es nicht erforderlich, dass alle drei aufeinanderfolgenden Tage von derselben Ordination besetzt sind.
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