Durch eine aktuelle Gesetzesänderung wurde die zuletzt bis Ende März 2024 befristete Verrechenbarkeit der COVID-19-Impfung (Pos. COVI1- Grundimmunisierung 1. Teilimpfung, Pos. COVI2 - Grundimmunisierung 2. Teilimpfung, Pos. COVIA - Auffrischungsimpfung) bei einem Tarif von je EUR 15,-- bis 31. August 2024 verlängert. Verrechnen können die Impfung niedergelassene Ärzt:innen, Gruppenpraxen, PVE und selbständige Ambulatorien.