Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate

Verrechnung von durchgeführten COVID-19-Impfungen in Alten-/Pflegeheimen

Auf Basis einer per 28.1.2021 kundgemachten Verordnung steht für die Verrechnung von geleisteten COVID-19-Schutzimpfungen im Rahmen organisierter Impfaktionen in Alten- und Pflegeheimen berufsberechtigten Ärztinnen/Ärzten ein Stundenhonorar von EUR 150,-- zu, Turnusärztinnen und -ärzten EUR 90,-- pro Stunde. Auf Basis des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes übernimmt dieses Honorar das Land NÖ. Die Honorarnote ist an post.gs4(at)noel.gv.at zu richten.

Muster für eine Honorarnote und eine erforderliche Zeitbestätigung, die vom Alten-/Pflegeheim zu bestätigen ist: