Verschiebung der Codierpflicht auf Anfang 2026

Verpflichtung zur einheitlichen Diagnosecodierung im extramuralen ambulanten Bereich

Knapp vor dem geplanten Inkrafttreten haben wir erfahren, dass die Verpflichtung zur einheitlichen Diagnosecodierung im extramuralen ambulanten Bereich auf 1. Jänner 2026 verschoben wurde. Wir empfehlen weiterhin, keine Softwaremodule zur Diagnosecodierung am Privatmarkt zu erwerben. Sobald uns Details zur konkreten Umsetzung vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.