Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung

Verpflichtende Übermittlung von ICD-10-codierten Diagnosen ab 1. Jänner 2026

Mit 1. Jänner 2026 tritt die Verpflichtung zur ambulanten Leistungs- und Diagnosecodierung für alle niedergelassenen Ärzt:innen (Kassen- und Privatärzt:innen) in Kraft. Wir bemühen uns derzeit um eine ausgewogene Vorgehensweise zwischen sachlicher Information und notwendigen politischen Schritten gegen die aus unserer Sicht unzweckmäßige Vorgangsweise des Ministeriums.

Aktuell läuft auf Ebene der niedergelassenen Kurie der ÄKNÖ ein Umlaufbeschluss zu einer Resolution, in der wir im Wesentlichen auf die zentralen Kritikpunkte hinweisen und gemeinsam mit der Bundeskurie darauf pochen, ein technisch ausgereiftes und praxistaugliches System zur Diagnosecodierung mit echtem Mehrwert für die Patient:innen umzusetzen. Den Wortlaut unser Resolution und das Positionspapier der Bundeskurie finden Sie im Intranet der niedergelassenen Kurie. Diesen erreichen Sie über unseren Login-Bereich.

Darüber hinaus hat die Bundeskurie die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Datenschutz-Folgenabschätzung für einzelne Ärzt:innen beschlossen und die dafür erforderlichen Mittel genehmigt. Daher kann die ÄKNÖ derzeit noch keine konkrete Kaufempfehlung für entsprechende Softwareprodukte aussprechen. Ganz klar muss darauf hingewiesen werden, dass spätestens mit der Einführung des EHDS eine Übermittlung von Diagnosen in codierter Form verpflichtend werden wird. Bereits heute findet eine Sitzung des Bundeskurienausschusses statt. Sobald weitere Empfehlungen vorliegen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Weitere Informationen finden Sie auch im Handbuch "Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich" sowie auf der ELGA-Website.

Links