ELGA-Speicherverpflichtungen in Ordinationen

Broschüre des Gesundheitsministerium

Das Gesundheitsministerium hat eine aktualisierte Übersicht der ELGA-Speicherverpflichtungen für unterschiedliche Fachrichtungen veröffentlicht. Seit 1. Juli 2025 gilt bereits eine Speicherverpflichtung für Befunde der Fachgebiete Medizinisch-Chemische Labordiagnostik, Klinische Hygiene und Mikrobiologie sowie Radiologie. Im Zusammenhang mit den Befunden der Radiologie wurde folgende Information ergänzt:
„Allfällige Bilddaten sind dann und in jenem Umfang in ELGA zu speichern, sofern dies der speichernde ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter für erforderlich erachtet.“

Link: Allgemeine Infos zu ELGA