Von der Wahlärztin/vom Wahlarzt zu erfüllende Voraussetzungen:
- ius practicandi in Allgemeinmedizin (Überprüfung durch Nö. ÄK)
- Meldung einer Wahlarztordination (Überprüfung durch Nö. ÄK)
- Rezepturbefugnis für Wahlärztinnen/Wahlärzte muss bei der Kasse beantragt werden.
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Nö. ÄK die Wahlärztin/den Wahlarzt in das System zur Diensteinteilung auf.
Technische Umsetzung, Abrechnung:
- Die Verrechnungsstelle der NÖGKK legt die Wahlärztin/den Wahlarzt als Bereitschaftsärztin/-arzt an.
- Es erfolgt eine händische Abrechnung mit Beiblättern (kein e-Card-Anschluss).
- Seitens der NÖGKK werden Bestellscheine für Verbrauchsmaterial ausgegeben.
- Die Honorierung erfolgt gleich den Vertragsärztinnen/-ärzten für Allgemeinmedizin (Bereitschaftsdienstpauschale, Einzelleistungen, Wegegebühren).
- Bei Bedarf werden Stempel zur Verfügung gestellt
Bedingungen:
- Die Bereitschaftsdienstzeit ist von 12 auf 6 Stunden (8 Uhr bis 14 Uhr) festgelegt Darin enthalten sind einheitliche Ordinationszeiten zwischen 9 Uhr bis 11 Uhr, wobei keine verpflichtende Anwesenheit von OrdinationsmitarbeiterInnen gefordert ist.
- Niederösterreichweit kommt ein einheitliches Honorar für die grundsätzliche Bereitschaft pro Diensttag für 6 Stunden in Höhe von € 153,92 zum Tragen. Bei Mitversorgung eines vakanten Nachbarsprengels wird mehrfach ausbezahlt: zB für 2 Sprengel € 307,84.
- Die Position 5 Sonntagsvisite (welche auch an Samstagen und Feiertagen zur Verrechnung gelangt) wird von EUR 37,33 auf EUR 71,83 angehoben.
- Die Position 6 Sonntagsordination (welche auch an Samstagen und Feiertagen zur Verrechnung gelangt) wird von EUR 15,76 auf EUR 20,52 erhöht.
- Sämtliche weitere Einzelleistungspositionen sowie die Abgeltung für Wegegebühren sind in unveränderter Form auf Basis der Honorarordnung der Nö. GKK (ÖGK-N) verrechenbar.
Die Kurienversammlung hat dieser Vorgehensweise beschlussgemäß zugestimmt.