Eckpunkte für die Teilnahme von Wahlärztinnen/Wahlärzten am Bereitschaftsdienst

Neue Tarife ab 1. Jänner 2023

Zwischen der NÖ Ärztekammer und der NÖ Gebietskrankenkasse (nunmehr ÖGK-N) wurden die Eckpunkte für die Teilnahme von Wahlärztinnen/Wahlärzten am Bereitschaftsdienst definiert.

Von der Wahlärztin/vom Wahlarzt zu erfüllende Voraussetzungen:

  • ius practicandi in Allgemeinmedizin (Überprüfung durch NÖ Ärztekammer)
  • Meldung einer Wahlarztordination (Überprüfung durch NÖ Ärztekammer)
  • Rezepturbefugnis für Wahlärztinnen/Wahlärzte muss bei der Kasse beantragt werden.

Neue Rezepturbefugnisse werden seitens der Kassen nur ausgestellt, wenn ein Anschluss ans e-Card-System besteht und e-Rezept verwendet wird. Details dazu finden Sie hier:
www.arztnoe.at/wahlaerzte

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die NÖ Ärztekammer die Wahlärztin/den Wahlarzt in das System zur Diensteinteilung auf.

Technische Umsetzung, Abrechnung:

  • Die Verrechnungsstelle der ÖGK-N legt die Wahlärztin/den Wahlarzt als Bereitschaftsärztin/-arzt an.
  • Seitens der ÖGK-N werden Bestellscheine für Verbrauchsmaterial ausgegeben.
  • Die Honorierung erfolgt gleich den Vertragsärztinnen/-ärzten für Allgemeinmedizin (Bereitschaftsdienstpauschale, Einzelleistungen, Wegegebühren).
  • Bei Bedarf werden Stempel zur Verfügung gestellt

Bedingungen:

  • Die Bereitschaftsdienstzeit ist von 12 auf 6 Stunden (8 Uhr bis 14 Uhr) festgelegt Darin enthalten sind einheitliche Ordinationszeiten zwischen 9 Uhr bis 11 Uhr, wobei keine verpflichtende Anwesenheit von OrdinationsmitarbeiterInnen gefordert ist.
  • Niederösterreichweit kommt ein einheitliches Honorar für die grundsätzliche Bereitschaft pro Diensttag für 6 Stunden in Höhe von EUR 175,30 (ab 1.1.2023) zum Tragen. Die Mitversorgung von vakanten Nachbarsprengeln ist möglich und somit kann das grundsätzliche Bereitschaftsdiensthonorar mehrfach zur Abrechnung gelangen.
  • Die Position 5 Sonntagsvisite (welche auch an Samstagen und Feiertagen zur Verrechnung gelangt) beträgt ab 1.1.2023: EUR 81,81.
  • Die Position 6 Sonntagsordination (welche auch an Samstagen und Feiertagen zur Verrechnung gelangt) beträgt ab 1.1.2023: EUR 23,37.
  • Sämtliche weitere Einzelleistungspositionen sowie die Abgeltung für Wegegebühren sind in unveränderter Form auf Basis der Honorarordnung der ÖGK-N verrechenbar.

Ab 1. Jänner 2023 erfolgt die Honorierung der Bereitschaftsdienstpauschale für jene Dienste, in welchen drei Bereitschaftsdienste in Folge anfallen (wie beispielsweise Ostern, Pfingsten) im Ausmaß der 2-fachen Pauschale.