Neues Angebot für volle Rezepturbefugnis für Wahlärzt:innen bundesweit

ÖGK, BVAEB und SVS bieten ab sofort eine einheitliche Regelung für eine Rezepturbefugnis für Wahlärzt:innen an, die somit für alle Versicherungsträger in allen Bundesländern gleichermaßen gilt.

Die Vereinbarung umfasst im Wesentlichen die Verwendung des e-Card-Systems und die Anwendung von e-rezept und Arzneimittelbewilligungssystems (ABS) über die e-Card-Infrastruktur. Dieser Regelung geht ein Abstimmungsgespräch zwischen ÖGK und BKNÄ voraus.

In Niederösterreich läuft derzeit noch ein bis 31.12.2023 befristetes Pilotprojekt für ein eingeschränktes Rezepturrecht (nur grüne Box). Wahlärzt:innen mit einer bestehenden Vereinbarung (vereinbart vor August 2022) können dieses eingeschränkte Rezepturrecht bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin nutzen oder auf das neue uneingeschränkte Rezepturrecht umsteigen. Für alle neuen Anträge kommt die neue bundeseinheitliche Vereinbarung über die Wahlarzt-Rezepturbefugnis zum Tragen.

Nachstehend finden Sie das entsprechende Schreiben an die Wahlärzt:innen, ein Muster der Vereinbarung über die Wahlarzt-Rezepturbefugnis sowie einen Muster-Antrag auf uneingeschränkte Rezepturbefugnis.

Aufgrund einer zwischen der ÖGK und der Apothekerkammer auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vereinbarung entfällt die Notwendigkeit der Anerkennung von Wahlarztrezepten mit frei verschreibbaren Heilmitteln aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex als Kassenrezepte. Wahlarztrezepte für diese Arzneimittel werden somit in den Apotheken gegen Rezeptgebühr abgegeben, für die Verordnung wird keine Rezepturbefugnis benötigt.

Rezepturrecht für Wahlärzte

Verlängerung des Pilotprojektes bis zum 31.12.2023

Mit 1. Jänner 2015 wurde die Möglichkeit der Vergabe des Rezepturrechts für Wahlärztinnen und Wahlärzte mit der ÖGK zunächst befristet für ein Jahr geschaffen. Dadurch sollte Bürokratie für Ärzt:innen und Patient:innen abgebaut werden.

Die Vereinbarung bezieht sich auf Medikamente aus der grünen Box des Erstattungskodex. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Pilotzeitraum konnte mit der ÖGK mittlerweile eine Verlängerung des Projektes bis zum 31.12.2023 vereinbart werden. Die Einbindung der Gebietskrankenkassen der angrenzenden Bundesländer in das niederösterreichische  Projekt wird angestrebt, entsprechende Vorbereitungen dazu sind im Laufen.

Nachstehend finden Sie ein Informationsblatt. Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Vereinbarung, aber auch kein Rechtsanspruch darauf. Im Falle eines Abschlusses sollen im Wesentlichen die gleichen Bedingungen wie für Vertragsärzte gelten. Es sind vor allem die Richtlinien zur ökonomischen Verschreibweise von Arznei- und Heilmitteln sowie Heilbehelfen – also die Vorgaben des EKO und das Ampelprinzip – zu beachten.

Formulare Downloads

Verordnung - Wahlarzt (pdf) 49 KB
Für Heilbehelfe, Hilfsmittel und ambulante Heilbehandlungen