Seit September 2025 werden seitens der Sozialversicherungsträger keine Rezepturrechtsverträge mehr vergeben. Stattdessen wird begleitend zur verpflichtenden Anbindung von Wahlärzt:innen an das e-Card-System die Möglichkeit angeboten, e-Rezept und weitere Services im Rahmen des freiwilligen Zusatzpakets als e-Card Plus-Wahlpartner:in zu nutzen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: www.arztnoe.at/e-card-wahlaerzte

Wenn Sie bereits ein Rezepturrecht haben, finden Sie im Leitfaden für Wahlärzt:innen mit Rezepturvereinbarung der ÖGK alle relevanten Informationen dazu.

Formulare Downloads

Verordnung - Wahlarzt (pdf) 49 KB
Für Heilbehelfe, Hilfsmittel und ambulante Heilbehandlungen

Infoplakate zur e-card

Zum Aushang in der Ordination - auch für Wahlärzt:innen: Plakat "e-card stecken" und Plakat "Keine e-card"

Infoplakat “e-card stecken”

Hier finden Sie ein e-card-Infoplakat zum regelmäßigen e-card stecken zum Aushang in Ihrer Ordination. Da es mit 1. Jänner 2026 zu Änderungen gekommen ist und die e-card bis auf Ausnahmefälle nun auch in Wahlarztordinationen regelmäßig gesteckt werden muss, können auch alle Wahlärzt:innen dieses Infoplakat nutzen.

Infoplakat für Wahlärzt:innen: Keine e-card

Wenn Sie als Wahlärzt:in aufgrund der gesetzlichen Ausnahmeregelung keine e-Card stecken und keinen Zugriff auf ELGA haben, müssen Sie Ihre Patient:innen über diesen Umstand informieren. Auf unserer Website finden Sie ein Infoplakat für Ihre Ordination zum Download.