Seit September 2025 werden seitens der Sozialversicherungsträger keine Rezepturrechtsverträge mehr vergeben. Stattdessen wird begleitend zur verpflichtenden Anbindung von Wahlärzt:innen an das e-Card-System die Möglichkeit angeboten, e-Rezept und weitere Services im Rahmen des freiwilligen Zusatzpakets als e-Card Plus-Wahlpartner:in zu nutzen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: www.arztnoe.at/e-card-wahlaerzte

Wenn Sie bereits ein Rezepturrecht haben, finden Sie im Leitfaden für Wahlärzt:innen mit Rezepturvereinbarung der ÖGK alle relevanten Informationen dazu.

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Verordnung - Wahlarzt (pdf) 49 KB
Für Heilbehelfe, Hilfsmittel und ambulante Heilbehandlungen