Ärzt:innenliste: Meldeverpflichtung bei Änderungen
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Veränderungen, die Sie als Ärztin bzw. Arzt der Österreichischen Ärztekammer über Ihre Landesärztekammer binnen einer Woche schriftlich mitteilen müssen (laut § 29 Abs. 1 Ärztegesetz):
- Namensänderung
- Wechsel des Wohnsitzes
- Eröffnung, Verlegung oder Schließung einer Ordination
- Aufnahme oder Beendigung jeder ärztlichen Berufstätigkeit
- Wechsel des Dienstgebers
- Einstellung oder Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit
Für den Wohlfahrtsfonds sind folgende Änderungen zu melden:
- Familienstandsänderungen
- Geburten von Kindern
Eine Änderung der Kontaktdaten kann hier bekanntgegeben werden. Alle sonstigen Änderungen senden Sie bitte per E-Mail an stf(at)arztnoe.at.
