Ärzt:innenliste: Meldeverpflichtung bei Änderungen

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Veränderungen, die Sie als Ärztin bzw. Arzt der Österreichischen Ärztekammer über Ihre Landesärztekammer binnen einer Woche schriftlich mitteilen müssen (laut § 29 Abs. 1 Ärztegesetz):

  • Namensänderung
  • Wechsel des Wohnsitzes
  • Eröffnung, Verlegung oder Schließung einer Ordination
  • Aufnahme oder Beendigung jeder ärztlichen Berufstätigkeit
  • Wechsel des Dienstgebers
  • Einstellung oder Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit 

Für den Wohlfahrtsfonds sind folgende Änderungen zu melden:

  • Familienstandsänderungen
  • Geburten von Kindern

Eine Änderung der Kontaktdaten kann hier bekanntgegeben werden. Alle sonstigen Änderungen senden Sie bitte per E-Mail an stf(at)arztnoe.at.