Erstanmeldung - Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit

Aufgrund der Bestimmungen des Ärztegesetzes (§ 27) ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, sich vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in die Ärzteliste eintragen zu lassen.

Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Online Antragstellung – Die Anmeldung kann hier ausgefüllt werden. Bitte laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch, sofern diese in digitaler Form vorliegen! Dies ermöglicht eine raschere Überprüfung Ihres Antrags.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste erst dann möglich ist, wenn der Beginn des Dienstverhältnisses bzw. Ort und Zeit der Ordinationseröffnung feststehen.

Schritt 2: Persönliche Vorsprache - Im Rahmen der Erstanmeldung ist auch eine persönliche Vorsprache in der ÄKNÖ erforderlich, da alle Anmeldeunterlagen auch im Original vorgelegt werden müssen. Bitte um Terminvereinbarung unter stf(at)arztnoe.at bzw. +43 1 53751 7500.

Sobald der Antrag vollständig ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie von uns verständigt. 

Als Nachweis für die Eintragung in der Ärzt:innenliste und die damit verbundene Berufsberechtigung als Ärztin bzw. Arzt in Österreich erhalten Sie einen von der Österreichischen Ärztekammer ausgestellten Ärzt:innenausweis in Form einer Scheckkarte.

Mit der Mitgliedschaft bei der Ärztinnen- und Ärztekammer für NÖ (bzw. Zahnärztekammer für NÖ) ist gesetzlich auch die Mitgliedschaft im Wohlfahrtsfonds verbunden. Daraus resultieren einerseits die Verpflichtung zur Beitragszahlung und andererseits das Recht auf Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds.