Zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen (Gesundenuntersuchungen) sind folgende Ärztinnen/Ärzte mit Niederlassung berechtigt:
- Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen/-ärzte für Innere Medizin (Basisprogramm und VU-Colonoskopie)
- Fachärztinnen/-ärzte für Lungenkrankheiten
- Fachärztinnen/-ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (nur altes Programm)
- Fachärztinnen/-ärzte für Chirurgie (nur VU-Colonoskopie)
- Fachärztinnen/-ärzte für Radiologie (nur im Rahmen des Brustkrebsfrüherkennungsprogrammes www.frueherkennen.at)
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ASVG § 343 sowie dem Gesamtvertrag zur Vorsorgeuntersuchung und den jeweiligen Zusatzvereinbarungen zum Gesamtvertrag: www.arztnoe.at / Tarife / ÖGK
Antrag zum Vertragsabschluss
Ärztinnen/Ärzte mit denen erstmals ein Vorsorgeuntersuchungs-Einzelvertrag auf Grundlage der Bestimmungen des VU-Gesamtvertrages abgeschlossen wird, sind verpflichtet, eine Schulung zu absolvieren. Die Akademie der Ärzte bietet ein entsprechendes E-Learning zur Vorsorgeuntersuchung kostenlos an. Mit dem Passwort Ihres DFP-Kontos können Sie auf www.arztakademie.at/vorsorgeuntersuchung in das E-Learning einsteigen. Nach der Absolvierung wird automatisch eine elektronische Teilnahmebestätigung ausgestellt, die für den Abschluss eines VU-Einzelvertrages anerkannt wird.
Der Nachweis über die Absolvierung des E-Learnings zur Vorsorgeuntersuchung ist auszudrucken und dem Antrag (Musterformular) beizulegen. Es werden auch Teilnahmebestätigungen von Schulungen anderer Bundesländer anerkannt.
Die ÖGK übermittelt Ihnen in der Folge den VU-Einzelvertrag, den Sie unterschrieben an die ÖGK-N zurückschicken müssen.
Vertragsärztinnen/-ärzte benötigen keinen separaten Antrag, sondern übermitteln lediglich die Teilnahmebestätigung am E-Learning Vorsorgeuntersuchung (Muster Teilnahmebestätigung).
Ort der Vorsorgeuntersuchung
Die Vorsorgeuntersuchung ist von der Vertragsärztin bzw. vom Vertragsarzt in ihrer/seiner Ordination oder Gruppenpraxis vorzunehmen.
Anspruchsberechtigung und Nachweis
Die Inanspruchnahme erfolgt mit der e-card direkt beim Arzt. Nicht versicherte Personen können bei der entsprechenden Bezirksstelle derÖGK-N einen Antrag stellen und erhalten einen Behandlungsschein, der ausschließlich für die Vorsorgeuntersuchung gilt. Die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung kommt für anspruchsberechtigte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Betracht und kann auf Kosten der Sozialversicherungsträger einmal jährlich in Anspruch genommen werden.
Ob ein Anspruch besteht, lässt sich mit der e-card überprüfen. Wenn die Option Vorsorgeuntersuchung gesteckt werden kann, besteht der Anspruch. Wenn Sie über keine e-card Ausstattung verfügen, sollten Sie die Patientin/den Patienten unterschreiben lassen, dass sie/er in den letzten zwölf Monaten die Vorsorgeuntersuchung nicht hat durchführen lassen. Das Honorar wird von den Sozialversicherungen nur bezahlt, wenn zwischen zwei Vorsorgeuntersuchungen mindestens 365 Tage liegen.
Umfang der Vorsorgeuntersuchungen
Allgemeine Vorsorgeuntersuchung - Basisprogramm
Die Allgemeine Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm) kann von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Lungenheilkunde durchgeführt werden. Es sind sieben Laboruntersuchungen durchzuführen, wobei die Weitergabe an ein Labor möglich ist.
In die Vorsorgeuntersuchung fließen die Erkenntnisse der modernen Lebensstilmedizin ein. Dabei geht es neben der Früherkennung verbreiteter Zivilisationskrankheiten auch um Aufklärung und Unterstützung bei gesundheitsfördernden Veränderungen des Lebensstils. Mit der Vorsorgeuntersuchung wird also nicht nur nach Erkrankungen gesucht, es werden auch Vorsorgeziele verfolgt, für die im ärztlichen Gespräch ein Bewusstsein bei der Patientin/beim Patienten geschaffen werden soll. Diese Vorsorgeziele sind:
- Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen und Stoffwechselerkrankungen
- Prävention von Suchterkrankungen, Tabak- und Alkoholkonsum
- Prävention von Krebserkrankungen
- Prävention häufiger Erkrankungen des höheren Alters (bei Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren)
- Prävention weiterer relevanten Erkrankungen
Auf der Website der Sozialversicherung stehen folgende Formulare zum Download zur Verfügung.
- Anamnesebogen
- Alkoholfragebogen
- Befundblatt
- Dokumentationsblatt PAP-Abstrich (für die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung)
Hier finden Sie auch weiterführende Informationen, Informationsfolder, Broschüren sowie eine detaillierte Ärztebroschüre
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung kann nur von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/-ärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit VU-Vertrag durchgeführt werden. Die Vertragsärztin/der Vertragsarzt ist berechtigt, eine zytologische Untersuchung mittels Überweisung zu veranlassen. PAP-Abstriche können sowohl von Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin als auch von Fachärztinnen/-ärzten für Gynäkologie durchgeführt werden.
Vorsorgemammographie – Brustkrebsfrüherkennung
Alle Informationen zum Brustkrebsfrüherkennungsprogramm erhalten Sie unter www.frueherkennen.at. Die VU-Mammographie kann nur von einer/einem berechtigten Fachärztin/-arzt für Radiologie durchgeführt werden. Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren erhalten alle 24 Monate von der Sozialversicherung ein persönliches Einladungsschreiben zur Früherkennungsuntersuchung, können aber auch direkt mit der e-card zur Früherkennungsuntersuchung gehen. Frauen zwischen 40 und 44 Jahren bzw. ab 70 können über die kostenlose Telefon-Serviceline (+43 800 500 181) eine Einladung anfordern. Der Mammographiebefund wird den Frauen von der/vom durchführenden Radiologin/Radiologen direkt übermittelt. Falls eine Frau anlässlich der Früherkennungsmammographie einen Ärztin/einen Arzt des Vertrauens (v.a. Allgemeinmediziner/in, Fachärztin/-arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) angegeben hat, erhält diese/dieser von der Radiologin/vom Radiologen eine Mitteilung, dass eine Früherkennungsmammographie durchgeführt wurde.
Abschlussgespräch
Für das Abschlussgespräch der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung mit der Patientin/dem Patienten sind grundsätzlich 15 Minuten vorzusehen. Dieses soll drei Schwerpunkte umfassen:
- Information
- Aufklärung
- Beratung
Die Ärztin/der Arzt hat die Patientin/den Patienten über Gesundheitszustand, allfällige Risikofaktoren sowie über allenfalls erforderliche Änderungen der Lebensgewohnheiten zu informieren. Die Formulare erhalten Sie nach Vertragsunterzeichnung über Anforderung von der Verrechnungsstelle der NÖ Gebietskrankenkasse oder unter www.sozialversicherung.at.
Honorarabrechnung der Vorsorgeuntersuchung
Die Honorarabrechnung kann erst nach dem Abschlussgespräch erfolgen. Sollte das Abschlussgespräch von der Patientin/vom Patienten nicht wahrgenommen werden, wird jedenfalls am Ende des Quartals abgerechnet.
Abrechnungszeitraum ist bei ÖGK das Quartal, bei SVS, BVAEB sowie KFA Wien der Monat.
Leistungen Vorsorgeuntersuchung ÖGK-N
Pos. Nr. 51 | Vorsorgeuntersuchungshonorar für das allgemeine Untersuchungsprogramm inklusive Blutuntersuchungen auf Gesamtcholesterin und HDL, Triglyceride, Gamma GT, Blutzucker und Rotes Blutbild | EUR 88,-- seit 1.1.2017 bzw. EUR 91,-- (ab flächendeckender Umsetzung des eBS) |
Pos. Nr. 52 | Vorsorgeuntersuchungshonorar für das allgemeine Untersuchungsprogramm exklusive Blutuntersuchung | EUR 80,94 seit 1.1.2017 bzw. EUR 83,94, (ab flächendeckender Umsetzung des eBS) |
Pos. Nr. 53 | Vorsorgeuntersuchungshonorar für den Laborblock | EUR 7,06 |
Pos. Nr. 54 | Vorsorgeuntersuchungshonorar für die gynäkologische Untersuchung durch Vertragsärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin bzw. Vertragsfachärztinnen/-ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | EUR 18,24 |
Bei SVS, BVAEB sowie KFA Wien kommen nachstehende Leistungspositionen zur Anwendung.
VU - Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm inklusive Labor)
VUOL - Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm ohne Labor)
VB - Laborblock
VUG - gynäkologisches Programm
Das Befunddatenblatt ist zwecks Evaluierung in elektronischer Form über die technische Infrastruktur der e-card zu übermitteln. Die Übermittlung der Befundblätter in Papierform soll nur die Ausnahme darstellen.
Vorsorgecolonoskopie
Die Vorsorgecolonoskopie kann nur von jenen Fachärztinnen/-ärzten für Innere Medizin und Fachärztinnen/-ärzten für Chirurgie durchgeführt werden, die bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Patientenseitig ist für die Inanspruchnahme einer Vorsorgecolonoskopie die Durchführung einer VU-Basisuntersuchung Voraussetzung. Anspruch besteht ab dem vollendeten 50. Lebensjahr alle zehn Jahre.
Leistungen Vorsorgekoloskopie ÖGK-N
Ch, I | Colonoskopie im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung inklusive Probeexcision und allenfalls notwendiger Polypektomie, wenn eine komplette Colonoskopie aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden konnte bzw. nicht durchgeführt werden musste und eine Untersuchung mindestens bis zur flexura colica sinistra erfolgte. | Punkte 195 |
Ch, I | Colonoskopie im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung inklusive notwendiger Polypektomie und/oder notwendiger Probeexcision. Dokumentation erforderlich. Ausbildungsausweis erforderlich. | Punkte 300 |
Den aktuellen Punktewert finden Sie unter www.arztnoe.at/Tarife/Punktewerte ÖGK-N.
Wahlärztinnen/Wahlärzte für Chirurgie und Innere Medizin mit Ausbildungsnachweis erhalten auf Antrag eine Verrechnungsvereinbarung für VU-Colonoskopien bei der ÖGK-N sowie für SVS, BVAEB und KFA Wien. Die unvollständige bzw. vollständige Colonoskopie wird für Wahlärzte pauschal inklusive erforderlicher Medikamente vergütet.
Bei SVS, BVAEB sowie KFA Wien kommen separate Leistungspositionen VUCO (Colonoskopie) sowie VUCOP (Colonoskopie inklusive Polypenabtragung) zur Anwendung.