Tarife/Gesamtvertrag – NÖ Gebietskrankenkasse
Der Gesamtvertrag mit der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) regelt das Vertragsverhältnis mit den Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie mit den Fachgruppen in Niederösterreich.
Honorarordnung der NÖGKK
NÖGKK: Ordinationsbedarf und Verbandmaterial
Aufgrund laufender Änderungen stellt die NÖGKK für Anspruchsberechtigte der Gebiets- und Betriebskrankenkassen in elektronischer Form die Auflistung der Verbandmaterialien für den Patientenbedarf sowie den "Pro-Ordinatione"-Bedarf für Anspruchsberechtigte aller Krankenversicherungsträger als Download (PDF) zur Verfügung. Diese Materialien können pro Patient über die Vertragspartnerabrechnung / Gemeinsame Verrechnungsstelle angefordert werden.
Erweiterung des NÖGKK-Ordinationsbedarfs an Verbandmaterialien
Im Zuge von Verhandlungen zwischen der Kurie der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Niederösterreich und der NÖGKK konnte man sich auf eine Erweiterung des von der NÖGKK zur Verfügung zu stellenden Ordinationsbedarfs an Verbandmaterialien einigen.
So können seither zusätzlich zu den bisher verfügbaren Verbandmaterialien Hydrocolloidverbände in den Größen 10 cm x 10 cm, 15 cm x 15 cm und 20 cm x 20 cm, sterile Mullkompressen in den Größen 5 cm x 5 cm, 7,5 cm x 7,5 cm, 9 cm x 7,5 cm, 10 cm x 10 cm, 12,5 cm x 10 cm und 18 cm x 8 cm, sterile Stieltupfer in den Größen K2 und G2, Injektionspflaster mit dem Markennamen Curaplast in der Größe 2 cm x 4 cm, Kompressionsverbände mit den Markennamen Panelast und Porelast in den Größen 2,5 m x 6 cm, 2,5 m x 8 cm und 2,5 m x 10cm und sterile Wundverbände mit dem Markennamen Curapor in den Größen 7 cm x 5 cm, 10 cm x 8 cm, 10 cm x 15 cm und 10 cm x 20 cm bestellt werden.
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