NÖ Ärztekammerwahl: Podiumsdiskussion zum Nachschauen

Am 16.3.2022 fand in der Ärztekammer Niederösterreich eine Podiumsdiskussion statt, die allen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit gab, sich über die standespolitischen Positionen der  wahlwerbenden Gruppen zu informieren. Die Veranstaltung konnte auch online mitverfolgt werden. Eine Option, die von mehr als 200 Personen wahrgenommen wurde. Die Aufzeichnung der Podiumsdiskussion können Sie nachschauen. 

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Fragen von online-Teilnehmern an die Listenführer

Diese Gehälter blieben deutlich niedriger. Ist das korrekt?

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Der Wiener Gesundheitsverbund, Arbeitgeber der angestellten ÄrztInnen in Wien, zahlt lt. Gehaltsschema den AllgemeinmedizinerInnen ein um rund 1.000,00 Euro höheres Grundgehalt als der NÖ Arbeitgeber Landesgesundheitsagentur. Die Höhe der Grundgehälter sollte sich aus meiner Sicht nach den gestellten Anforderungen richten und die sind in Wien und Niederosterreich praktisch gleich.

Gehältertabellen/Entlohnungsstufen 2022 nachstehend auf einen Blick:

NÖ: Gehälter

Wien: Gehälter Wiener Gesundheitsverbund

Die UNABHÄNGIGEN:

VP Dr. Loibl, MSc: Im Zuge der dringend notwendigen Aufwertung der Allgemeinmedizin auch im intramuralen Bereich ist neben der Etablierung von Primariaten in diesem Fach auch die Anpassung der Gehaltssituation dringend notwendig.

Liste Integrative Medizin (LIM):

Dr. Hildebrandt: Die Frage betrifft die bisher Verantwortlichen. Meiner Information nach sind die Gehälter jetzt auch bei den Spitalsärzten nicht mehr angeglichen.

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: WahlärztInnen sind eine sinnvolle Ergänzung des Kassensystems, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen - diesem Umstand muss man Rechnung tragen. Die Kammer sollte daher die Kollegenschaft ausreichend unterstützen bzw. fördern, um ins ELGA-System hineinzukommen. Auch wird es Aufgabe des neuen Wahlärztereferates sein, diese Implementierung zu forcieren.

Die Niedergelassenen/IGMed/ARGUS/Hausarzt:konkret:

Dr. Max Wudy: Von uns wurde schon vor mehr als einem Jahr eine Art „ELGA Light“ für Wahlärzte gefordert, diese sollte u.a. folgende Funktionen umfassen:
1. Versicherungsstatus des Patienten (Vorteil für uns und Apotheke)
2. Status Rezeptgebührenbefreiung (Vorteil für alle)
3. ELGA (Vorteil für Patient und Kasse, gerade bei Polytoxikomanie, aber auch sonst)
4. Krankmeldung (Vorteil für alle, Fax ist mühsam für alle und vor allem nicht zeitgemäß).
5. ABS (in Zukunft nötig!)

Der Punkt 3 wurde umgesetzt, Punkt 5 ist seit Jänner 2022 freigeschaltet, obwohl es noch nicht immer funktioniert. Die anderen Punkte wurden vom Dachverband in Evidenz genommen. Leider bewegt sich der Dachverband in dieser Causa nahezu gar nicht.

Zusätzlich ist ein billigerer ELGA Zugang zu fordern, da ja keine „Vollversion“ vorliegt!

Die UNABHÄNGIGEN:

VP Dr. Loibl, MSc: Wahlärzte sind eine wichtige Säule in der medizinischen Versorgung in unserem Bundesland und sollen – eigenen Wunsch vorausgesetzt – vollumfänglichen Zugang zur IT-Vernetzung erhalten.

Plattform Freiwilligkeit:

Dr. Rückert: Derzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung und ich vernehme innerhalb der Wahlärzteschaft auch keine Bestrebungen, das ändern zu wollen. Da ich antrete, um Ärzteinteressen und nicht Interessen etwa der Sozialversicherung zu vertreten, sollte es so wie bisher weitergehen.

Liste Integrative Medizin (LIM):

Dr. Hildebrandt:

  • Aus unserer Sicht muss die Freiheit des Arztberufes erhalten bleiben. Es gibt Patientengruppen, denen Datenschutz wichtiger als ELGA Einspeisung ist und eine konventionelle Gesundheitsmappe zur Dokumentation ihrer Krankengeschichte bevorzugen.
  • ELGA Anbindung optional.
  • Einspeisung eines schriftlichen Arztbefundes durch den Patienten selbständig durch Einpflegen (Zugangscodes) in die ELGA ermöglichen.

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Wenn die Vergütungen für Hausbesuche angesichts der steigenden Kosten nicht deutlich angehoben werden, können sie perspektivisch nicht mehr ausreichend stattfinden, sagen uns viele KollegInnen. In diesem Zusammenhang gehört auch die ausgearbeitete Meta-Honorarordnung umgesetzt – auch im Sinne einer marktkonformen und angemessenen Honorierung dieser wichtigen ärztlichen Nahversorgungsleistung.

Die Niedergelassenen/IGMed/ARGUS/Hausarzt:konkret:

Dr. Max Wudy: NEIN!

Die UNABHÄNGIGEN:

VP Dr. Loibl, MSc: Nein!

Plattform Freiwilligkeit:

Dr. Rückert: Nein. Das kann man leicht berechnen. Ein Vergleich mit anderen (nicht akademischen) Berufen zeigt ohnehin ganz deutlich, dass grobe Schieflage besteht.

Liste Integrative Medizin (LIM):

Dr. Hildebrandt: Nein, nicht einmal in einer Stadt.

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Diese Frage ist von der aktuellen Kammerführung zu beantworten – insbesondere vom bisherigen Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, MR Dr. Dietmar Baumgartner - selbst Kinderarzt. Faktum ist aber, dass auf ÖÄK - Ebene die Homogenität und gemeinsame Schlagkraft meistens fehlen. Es muss daher Ziel der neuen Kammerführung sein, eine österreichweite Zusammenarbeit mit guter Kommunikation und zielführenden Kooperationen zu entwickeln.

Die Niedergelassenen/IGMed/ARGUS/Hausarzt:konkret:

Dr. Max Wudy: Leider ist dies ein Bundesthema. In der Mutter- Kind- Pass- Kommission sitzen Vertreter der Versicherungen, der Kirchen, der Bauernkammer und viele andere Institutionen. Dadurch hat es auch auf medizinischer Ebene seit der Einführung des OGT keine Neuerungen gegeben. Woran die Blockadehaltung gerade auch im Finanziellen liegt, kann ich nicht sagen. Die Bundeskurie hat mit Thomas Fiedler aus OÖ einen hervorragenden Vertreter entsandt, der leider immer nur Frustranes zu berichten weiß.

Die UNABHÄNGIGEN:

VP Dr. Loibl, MSc: Diese Frage stelle ich mir schon lange, aber leider konnte unsere Landeskammer dieses bundesweite Problem bisher nicht lösen.

Liste Integrative Medizin (LIM):

Dr. Hildebrandt: Die Frage betrifft die Vergangenheit. Gegen den Mangel an Kinderarztordinationen (und Allgemeinarztordinationen!) muss dringend ein Konzept erarbeitet werden, das mit MUKI-Pass Verbesserungen alleine wohl nicht auskommen wird.

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Diese Frage ist an die aktuelle Kammerführung gerichtet - generell gibt es diese Diskussion zwischen Arzt für Allgemeinmedizin und Fachärzteschaft aber schon seit Jahrzehnten. Gerade die neuen Formen der Zusammenarbeit haben aber gezeigt, dass die Ausdehnung der Ordinationszeiten in allen Bereichen gewünscht und auch immer mehr gelebt werden. Im Facharztbereich wird aber von den PatientInnen in Rand- und Nachtzeiten meistens die Spitalsambulanz als Anlaufstelle aufgesucht.

Die Niedergelassenen/IGMed/ARGUS/Hausarzt:konkret:

Dr. Max Wudy: Es sind auch Allgemeinmediziner nicht verpflichtet, der Dienst in NÖ ist freiwillig. Selbstverständlich können auch Wahlärzte und Fachärzte teilnehmen, so sie die dazu benötigte Berufsberechtigung erfüllen.

Die UNABHÄNGIGEN:

VP Dr. Loibl, MSc: Fachärztliche Leistungen an Wochenenden werden in den Spitälern erbracht, niedergelassene FachärztInnen anstelle von AllgemeinmedizinerInnen im Wochenenddienst könnten das breite medizinische Spektrum dieses Fachbereichs nicht abdecken.

Plattform Freiwilligkeit:

Dr. Rückert: Ein Wochenenddienst von Allgemeinmedizinern macht gesundheitsökonomisch grundsätzlich schon Sinn. Allerdings nur angemessen honoriert und dafür ist – wie wir wissen – Freiwilligkeit eine der notwendigen Grundvoraussetzungen.

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Ich hoffe, dass hinter den Kulissen weit mehr geschieht als die Außenwirkung uns verrät.

Die Niedergelassenen/IGMed/ARGUS/Hausarzt:konkret:

Dr. Max Wudy: Der Sozialpolitische Sprecher hat in der Vergangenheit Hervorragendes geleistet. In vielen Belangen sowohl extra- als auch intramural konnten in direkten Gesprächen mit den Stakeholdern und Sozialpartnern erfolgreich Verhandlungen aufbereitet und geführt werden. Jede Interessenvertretung hat eine solche Einrichtung, wenn nicht sogar eine eigene Abteilung! 

Plattform Freiwilligkeit:

Dr. Rückert: Diese Frage wurde von Dr. Sattler bereits im Rahmen der Podiumsdiskussion beantwortet. Allerdings für mich nicht befriedigend. Denn der angebliche Aufgabenbereich dieses eindeutig der Kurie der Angestellten zugehörigen Sprechers gehört zum Aufgabenbereich des Obmanns und seiner zwei Stellvertreter, über die jede Kurie verfügt. Ich vermute daher, dass es sich um einen reinen Versorgungsposten (fixbesoldet, aber de facto ohne Verantwortung für irgendwas) handelt, der aus „koalitionspolitischen“ Gründen installiert worden ist. Ich stehe für die Abschaffung unnötiger fixbesoldeter Funktionen und werde die Notwendigkeit solcher Funktionen im Falle eines Wahlerfolges prüfen.

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen diesem Anliegen Beachtung schenken! Was mir allerdings in der Ausbildung fehlt, ist eine Karriereplanung von Beginn an. Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, was nach jahrelangem Studium und Ausbildung aus unseren jungen KollegInnen wird.

Die Niedergelassenen/IGMed/ARGUS/Hausarzt:konkret:

Dr. Max Wudy: Am letzten Mittwoch wurde ein Modell der Finanzierung des KPJ in NÖ vorgestellt. Wir hoffen damit, die Anzahl der Teilnehmer in den AM Praxen von derzeit drei oder vier pro Jahr ähnlich wie in manchen anderen Bundesländern zu verzehnfachen. Die Aufwandentschädigung wird voraussichtlich bei rund 650 Euro liegen. Details werden demnächst veröffentlicht!

Plattform Freiwilligkeit:

Dr. Rückert: Das macht sicherlich Sinn. Ich würde eine entsprechende Initiative unterstützen.

Liste Integrative Medizin (LIM):

Dr. Hildebrandt:

  • Die Ausbildung muss über die Österreichische ÄK eingebracht werden und ist im Bundesrecht verankert (aktuelle Fassung). 
  • Das System KPJ und Basisausbildung von 9 Monaten nach dem Studium muss grundsätzlich neu gedacht werden. So wünschen sich zu einem Fach Entschlossene mehr Ausbildung in genau diesen Fach- / Allgemeinarzt- Ordinationen. Andere umgehen die Basisausbildung indem sie z.B. in die Schweiz zur Ausbildung auswandern. Persönlich betrachte ich meine Turnusausbildung (obwohl damals nicht immer optimal gestaltet) zusätzlich zur Facharztausbildung als Segen für meine Patienten. Dennoch wird man sich gegen den Ärztemangel Anregungen von den europäischen „Mitbewerbern“ holen müssen, um nicht die Steuerlast zur universitären Ausbildung von deren Ärztinnen und Ärzten tragen zu müssen.

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Das Humanmedizinstudium liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Darüber hinaus bietet das Land Niederösterreich über die NÖ Landesgesundheitsagentur als Vorbereitung für den Aufnahmetest zum Medizinstudium entsprechende Vorbereitungskurse an. Mehr Budget für die Unis, damit es mehr Studienplätze gibt, ist unsere grundsätzliche Forderung.

Die Niedergelassenen/IGMed/ARGUS/Hausarzt:konkret:

Dr. Max Wudy: Auch das ist ein Bundesthema. Gerade in Sachen Ausbildung, und dazu zählt auch die universitäre, war die NÖÄK immer hochaktiv. Wir werden, so es der Wähler will, dranbleiben.

Die UNABHÄNGIGEN:

VP Dr. Loibl, MSc: Ich stimme dieser Kritik zu und fordere seit Jahren eine Reform des Aufnahmetests und/oder eine Verlosung eines Teils der Studienplätze (deren Zahl im Übrigen auch erhöht werden muss), allerdings haben Landeskammern in dieser Frage kein Mitspracherecht.

Plattform Freiwilligkeit:

Dr. Rückert: Ich bin nicht der Ansicht, dass wir die falschen Ärzte ausbilden. Unsere zweifellos vorhandenen Probleme bei der Ausbildung liegen ganz woanders. Wir bilden auch nicht zu wenig Ärzte aus. Daher hat eine Zugangsbeschränkung durchaus ihren Sinn. Der so genannte Ärztemangel kann nur durch gute Arbeitsbedingungen und angemessene Honorierung auf allen Systemebenen gelöst werden.

Liste Integrative Medizin (LIM):

Dr. Hildebrandt:

  • Unser Vorstoß zur Integration der komplementärmedizinischen Grundlagenvorlesung an Universitäten kann, ebenso wie eine Veränderung des Aufnahmetestsystems, nicht mit rechtlichen Mitteln und schon gar nicht aus einer Landesärztekammer herbeigeführt werden. Unsere Kompetenz besteht allerdings in der ideellen Vertretung der uns wählenden Kolleginnen und Kollegen, deren praktische Erfahrungen mit den nachkommenden Absolventinnen und Absolventen sehr wohl von Interesse für die Qualitätssicherung der universitären Ausbildung für die Rektorinnen und Rektoren ist und sein muss. Es muss der Dialog gesucht werden.
  • Zum Thema Ausbildung von der Universität bis zur attraktiven Niederlassung im Inland werden nicht Einzelmaßnahmen zielführend sein. Sondern Bund, Länder, Ärztekammern und Studentenvertretungen müssen am gemeinsamen Tisch ein zukunftsträchtiges Gesamtkonzept unter Zurückstellung von Eigeninteressen erarbeiten. Dafür sind wir als teilweise „Hybride“ (in mehrfachen Sektionen beschäftigte Ärztinnen und Ärzte) geeignet, optimistisch und bereit.

(Link zu Verfassungsgerichtlichen Bestätigungen der rektoralen Entscheidungen zum Aufnahmetestverfahren)

Wurden die Vorgänge und das Agieren einzelner Funktionäre, die damals an der Schaltstelle waren und zu Ihrer Fraktion gehörten, rund um den WFF intern analysiert und aufgearbeitet?

Ärzteverband NÖ – Team Dr. Andreas Stippler:

Dr. Stippler: Seit seiner Gründung 1956 wurde der WFF als gemeinsame Versorgungseinrichtung aller ÄrztInnen bewusst aus den Kammerwahlkämpfen herausgehalten. Nach meinem Kenntnisstand ist alles aufgearbeitet worden und es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Viel wichtiger erscheint uns die Aufarbeitung der verschwundenen Kammereinlagen von rund 2 Millionen Euro bei der Commerzialbank Mattersburg sowie endlich mehr Transparenz und Gerechtigkeit in der Pensionsvorsorge.

Konkrete Höhe in Euro pro Bereitschaftsdienst, pro Ordination und pro Visite bitte, denn angemessen ist sehr dehnbar. Wieso glauben Sie, sind die Anzahl der Patienten, welche am Wochenende einen Arzt/Ärztin konsultieren, regional so derart unterschiedlich? Vielleicht ist eine Kontinuität der ärztlichen Versorgung in den gut besuchten Regionen die Ursache? 

Plattform Freiwilligkeit:

Dr. Rückert: Die Honorierung für den Bereitschaftsdienst ist dann angemessen, wenn unter den gegebenen Bedingungen eine volle Besetzung erreicht wird. Das ist anscheinend derzeit noch nicht der Fall. Gleiches gilt im Übrigen für Kassenverträge. Um ein konkretes Modell für den Bereitschaftsdienst inklusive Entlohnung zu erarbeiten, bedarf es einiger Informationen, die mir im Gegensatz zu den amtierenden Ärztekammerfunktionären nicht vorliegen. Ebenso kann ich keine Auskunft geben, warum die Patientenanzahl unterschiedlich ist. Ohne eine Analyse unter Anderem der Patientenprofile ist das nicht möglich. Hat man alle Informationen, ist es sicherlich möglich, ein vernünftiges und angemessenes Paket zu schnüren. In dieser Angelegenheit hätte die Kurie längst tätig werden müssen.

Liste Integrative Medizin (LIM):

Dr. Hildebrandt:

  • Danke für diese wichtige Frage. Der Begriff Komplementärmedizin ist tatsächlich weitreichend, weshalb wir auch eine Integrative Medizin fordern (= Die Methoden mit bester Evidenz in die konventionelle Medizin zur Ganzheitsmedizin integrieren). Die Diplome der ÖÄK sind diesbezüglich bereits vorselektiert. Auch der Österreichische Dachverband für ärztliche Ganzheitsmedizin bemüht sich um wissenschaftliche Grundlagen der teilnehmenden Institutionen.
  • Am meisten in medialer Kritik bezüglich ihrer wissenschaftlichen Grundlagen befindet sich derzeit die Homöopathie, obwohl auch Akupunktur wieder zunehmend angefeindet wird. Entgegen dem medienwirksam gepuschten Narrativ gibt es auch für die Homöopathie umfangreiche externe Evidenz. Endler und Mitautoren zeigten 2015 bei 98 wiederholten homöopathischen Grundlagenstudien, dass 70% ein vergleichbares positives Ergebnis für die Homöopathie zeigten. Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen auch Witt et al. Auch in klinischen Settings gab es positive Metaanalysen, und Hahn stellte 2013 fest, dass 90 % der Studiendaten verworfen werden müssten, wollte man keinen Effekt der Homöopathie nachweisen. Das geschah dann auch bei der Shang/Egger Studie (94%) und dem Australien Report (99,5% Exklusion). Eine gut lesbare Übersicht ausgewählter Studien wurde von der WissHom veröffentlicht.

Man muss also genau schauen, ob nicht doch Evidenz (Homöopathie Evidenzsstufe 1a, (5 positive Metaanalysen), einzelne Indikationen zumindest 1b) vorliegt. (Zitate gerne auf Anfrage, um den Rahmen nicht zu sprengen)

  • Die Legitimierbarkeit von Methoden, deren externe Evidenz noch aussteht:

David Sacket, Pionier der Evidenz Basierten Medizin: „Evidence based medicine…(die) die beste verfügbare externe Evidenz mit individueller klinischer Expertise und Patientenpräferenzen verbindet“ 1,2)

Solange die persönliche ärztliche Erfahrung mit dem Willen des korrekt aufgeklärten Patienten eine Therapieform indiziert, die zur Heilung des individuellen Krankheitsfalles führt oder führen müsste, ohne erhebliches Schadensrisiko (noli nocere!), ist das m.E. legitim (siehe Definition D. Sacket). Ein Anliegen unserer Interessensvertretung ist es, diese Therapien in ärztlicher Hand zu belassen, um im Einzelfall Therapiemethoden kontrolliert anzuwenden bzw. keine Therapie mit besserer externer Evidenz zu übersehen.

1) D.L.Sackett et al. Was ist Evidenz-basierte Medizin und was nicht? [MMW Originalia Editorial Münch. med. Wschr. 139 (1997) Nr. 44 S 644-645]
2) D.L.Sackett et al Evidence-based medicine: What it is and what it isn't. Brit. med. J. 312 [1996] 71-72)

Handelt es sich Ihrer Meinung nach nicht um eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Kenntnisse und Befugnisse als Betriebsrat, wenn Sie an Arbeits-E-Mail-Adressen angestellter Ärzt*innen Wahlwerbung (nicht Informationen) in eigener Sache aussenden?

ARGUS- Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Spitalsärzte:

Dr. Sattler: Es ist kein Geheimnis, wie sich die Mailadressen der MitarbeiterInnen der LGA zusammensetzen.
Die WählerInnen haben ein Recht auf Information in einer Demokratie. Meine Mail war im Betreff mit dem Zusatz „privat“ gekennzeichnet. Somit stand es jedem/r frei, die Mail zu öffnen oder zu löschen.
Dieser Weg der Information steht jedem offen. Mich erreichten auf diesem Weg auch Wahlinformationen anderer Mitbewerber.

Fragen an die Ärztekammer

Frage: Sehr viele junge Kollegen empfinden die Zwangsmitgliedschaft im WFF als Unzumutbarkeit. Wieso wird mit den härtesten Maßnahmen für Beibehalt dieses Schneeballspiels gearbeitet und mit allen möglichen rechtlichen Institutionen gegen Austrittansuchen von älteren Kollegen vorgegangen? Die meisten jungen Kollegen (Turnus), mit denen ich gesprochen habe, würde SOFORT aus dem WFF freiwillig austreten unter den aktuellen Zwangskonditionen. Ist hier eine alternative Mitgliedschaft angedacht?

Antwort der Ärztekammer für NÖ: Der Wohlfahrtsfonds ist gesetzlich im Ärztegesetz § 96 ff  verankert und bildet damit einen Grundpfeiler der ärztlichen Selbstverwaltung. Um eine Freiwilligkeit im Wohlfahrtsfonds herbeizuführen, müsste der Gesetzgeber, sprich das Parlament, das Ärztegesetz ändern. Weder die Landesärztekammern noch die Österreichische Ärztekammer haben hier Änderungskompetenzen. Ganz abgesehen davon wären bei einer Freiwilligkeit des Wohlfahrtsfonds sämtliche Steuervorteile dieser Pensionsvorsorge gestrichen. Beiträge müssten wie bei jeder anderen privaten Pensionsvorsorge vom versteuerten Nettoeinkommen geleistet werden. Völlig offen wäre auch die Frage der Verwendung der bereits einbezahlten Finanzmittel und der sich daraus ergebenden Pensionsansprüche. Viele Ärztinnen und Ärzte haben ihre Pensionsvorsorge und ihre Zukunft auf die Auszahlung des Wohlfahrtsfonds aufgebaut und vertrauen auf die Solidarität in der Ärzteschaft.  

Frage: Sonn- und Feiertagsdienst § 16: Der Vertragsarzt ist zur Teilnahme an dem von der Kammer eingerichteten Sonn- und Feiertagsdienst verpflichtet. Ist ein solcher eingerichtet, ist der Versicherungsträger von der Diensteinteilung zu verständigen.

Antwort der Ärztekammer für NÖ: Der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2018/08/0181) hat ausgeführt, dass die „Einrichtung“ eines Sonn- und Feiertagsdienstes durch Beschlussfassung der Kurienversammlung gemäß § 84 Abs. 4 Z 7 ÄrzteG, die in die Erlassung einer Verordnung zu münden hat, erfolgt. Solange dies nicht erfolgt, gilt der Sonn- und Feiertagsdienst nicht als „eingerichtet“. Es lässt sich daher aus dem Gesamtvertrag keine Teilnahmepflicht eines Vertragsarztes bzw. einer Vertragsärztin ableiten.