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WFF / Kammerumlage: Einhebung geringer Außenstände für Ärzt:innen der LGA

Unser Mahnwesen beinhaltet Geringfügigkeitsgrenzen von EUR 10 bei Ärztekammerumlagen und EUR 100 bei Wohlfahrtsfondsbeiträgen.

Pensionsreform 2019

Die Erweiterte Vollversammlung hat am 6.11.2019 eine richtungsweisende Pensionsreform beschlossen. Gültig ab 1.1.2020

Mehr Sicherheit beim Bezahlen

Bitte achten Sie bei Überweisungen auf den korrekten Empfängernamen

Erinnerung und Nachforderung M01-2026

Die Abgabefrist für die Daten zur Berechnung der WFF-Beiträge und der Kammerumlagen für das Jahr 2026 ist mit 13. September 2025 abgelaufen.

4-Wochen-Frist für Antrag auf Krankenunterstützung

Bei Erkrankung oder Unfall - online beantragen

M01 Online - Meldung der Einnahmen

Krankenunterstützung Online

Refundierung Online

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Wohlfahrtsfonds
+43 1 53751 7000
wff(at)arztnoe.at

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Körperschaft öffentl. Rechts

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Wipplingerstraße 2
 

Wir sind für Sie erreichbar:
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Mi: 8 – 18 Uhr
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