§ 113 Abs. 1 Ärztegesetz bestimmt, dass die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds dem Verwaltungsausschuss obliegt. Dazu kann er sich externer Experten bedienen.

Im Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich besteht der Verwaltungsausschuss aus acht ordentlichen und sieben kooptierten Mitgliedern. Insbesondere bei der Vermögensverwaltung greift der Ausschuss auf die Expertise professioneller Berater zurück, um für die Mitglieder ein optimales Veranlagungsergebnis zu erzielen. 

Außerdem entscheidet der Verwaltungsausschuss als Behörde über Individualanträge, wie zum Beispiel Anträge auf Befreiung, Krankenunterstützung, Altersversorgung etc. in monatlichen Sitzungen. 

  • Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds

    Funktionsperiode 2022 - 2027