Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den ärztlichen Beruf nicht ausüben, haben Sie Anspruch auf die Krankenunterstützung. Der Anspruch von EUR 35,-- brutto pro Tag besteht

  • bei stationärem Aufenthalt ab dem ersten Tag und
  • bei einem Krankenstand in häuslicher Pflege ab dem vierten Tag.
  • Wochenenden werden bei der Auszahlung berücksichtigt.
  • Rehabilitationsaufenthalte werden einem Krankenstand gleichgehalten, wenn sie im unmittelbaren Anschluss an eine Berufsunfähigkeit absolviert werden.
  • Wichtig für Ärztinnen: Die Krankenunterstützung wird auch (parallel zu einem allfälligen Wochengeldbezug) während des vorzeitigen und des regulären Mutterschutzes ausbezahlt.

Der Beitrag für diese Leistung beträgt einheitlich monatlich EUR 30,--.

Achtung: Wie alle Leistungen des WFF ist auch die Krankenunterstützung antragspflichtig. Auf dem Antragsformular sind insbesondere

  • der Zeitraum des Krankenstandes,
  • die Diagnose (als Versicherer benötigen wir diese Information zur Plausibilisierung der Leistungsauszahlung),
  • Ihre Sozialversicherungsnummer sowie
  • Ihre Bankverbindung anzugeben.

Wichtig, da Verfallsfrist: Die Krankenunterstützung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Krankenstandes beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie im Bereich Leistungen.

Nutzen Sie Krankenunterstützung Online – Der moderne und sichere Weg der Antragstellung:

  • Klicken Sie zur Nutzung dieses neuen Service einfach auf den Link, loggen Sie sich mit Ihrer ID-Austria ein und folgen Sie den weiteren Anweisungen im Online Formular.

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