Dem Wohlfahrtsfonds (WFF) der Ärztekammer für Niederösterreich gehören die Mitglieder der Ärztekammer für Niederösterreich und die Mitglieder der Zahnärztekammer Niederösterreich an. Von der Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit und dem damit verbundenen Beginn der Mitgliedschaft im WFF bis zum Antritt der WFF-Pension gibt es Bereiche, die ausführlicherer Erläuterung bedürfen. Diese finden Sie in den folgenden Abschnitten:
- Beginn der Tätigkeit
- Tätigkeit in mehreren Bundesländern
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Krankenversicherungen
- Pensionsantritt
- Tod eines WFF-Mitgliedes
Zur besseren Lesbarkeit ist unter den Bezeichnungen „Arzt“, „ärztlich“ und „Ärzteliste“ immer zugleich „Zahnarzt“, „zahnärztlich“ und „Zahnärzteliste“ zu verstehen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.