Die Organisation der beruflichen Interessenvertretungen in Form von Selbstverwaltungskörpern ist in der Österreichischen Bundesverfassung geregelt.

Das Ärztegesetz bildet auf bundesgesetzlicher Grundlage den Regelungsrahmen der ärztlichen Tätigkeit. Einen Teil des Arztberufes stellt die berufsständische Vorsorgekasse, der Wohlfahrtsfonds, dar. Durch die verpflichtende Verankerung im Gesetz ergibt sich der Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge.

Basierend auf dem Ärztegesetz erlässt die Erweiterte Vollversammlung die Satzung des Wohlfahrtsfonds sowie die Beitragsordnung. Diese werden auf der Website der Ärztekammer für Niederösterreich veröffentlicht und dauerhaft kundgemacht.