e-Card und ELGA für alle freiberuflichen Ärzt:innen

Finanzausgleich 2024-2028 - Teil 3

Die Gesundheitsreform im Rahmen des Finanzausgleichs für die Jahre 2024 bis 2028 sieht vor, dass Wahlärzt:innen ab 1. Jänner 2026 das e-Card-System und ELGA nutzen müssen – wenn dies technisch möglich und der Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. Der Passus zur technischen Möglichkeit bzw. zur Unverhältnismäßigkeit lässt Interpretationsspielraum, der noch verfassungsrechtlich zu klären sein wird.

e-Card-Anschluss

Die Anbindung an das e-Card-System wird über einen Netzbetreiber hergestellt. Die Kosten für den e-Card-Anschluss belaufen sich aktuell auf ca. EUR 100,-- monatlich. Je nach den individuellen Erfordernissen einer Ordination, wie z.B. höhere Bandbreite, zusätzliche Lesegeräte etc., können die Kosten auch höher liegen. Zusätzlich können einmalig Kosten für die Erstinstallation anfallen. Es ist ratsam, Angebote von den einzelnen Netzbetreibern einzuholen und zu vergleichen.
Link: Übersicht über e-Card-Provider

Ob eine e-Card-Anbindung mit dem aktuell verwendeten Softwareprodukt möglich ist, kann der Softwareanbieter beurteilen. Bei cloudbasierten Softwarelösungen ist dies unter Umständen noch nicht der Fall, an einer Umsetzung wird allerdings bereits gearbeitet. Zusätzlich zum e-Card-Anschluss fallen auch beim Softwareanbieter Kosten für die einzelnen e-Card-Module, in Form einmaliger Installationskosten und laufender Wartungskosten, an.
Link: Auflistung der von der Sozialversicherung zertifizierten Anbieter

Der e-Card-Anschluss muss von der ÖGK freigeschaltet werden. Bezüglich e-Card-Anbindung für Wahlärzt:innen, elektronische Abrechnung über ELDA und Rezepturbefugnis bzw. Freischaltung des e-Rezepts kann direkt mit Hrn. Sallmutter von der ÖGK-Verrechnungsstelle telefonisch (+43 50766 123304) oder per E-Mail hannes.sallmutter(at)oegk.at Kontakt aufgenommen werden.

e-Rezept und weitere e-Services

Die Verwendung des e-Rezept-Moduls ist zum Erhalt einer Rezepturbefugnis der Kassen unbedingt erforderlich.
Link: Details zur Wahlarzt-Rezepturbefugnis

Das e-Privatrezept muss nicht verpflichtend verwendet werden, es können nach aktuellem Stand auch weiterhin Wahlarztrezepte in Papierform ausgestellt werden. Die Kosten für das e-Privatrezept sind aktuell noch nicht bekannt.

Der e-Impfpass stellt ebenfalls ein zusätzliches Softwaremodul dar. Da die Anschaffung recht teuer ist, ist abzuwägen, ob in der Ordination ein integrierter e-Impfpass-Zugang benötigt wird. Alternativ kann auf kostenfreie Eintragungsmöglichkeiten in den e-Impfpass zurückgegriffen werden.

 

Ihre Fragen zum Finanzausgleich schreiben Sie uns bitte per E-Mail an fag(at)arztnoe.at .