Ausbildung Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Mit 1. Juni 2026 tritt die Novelle der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015 BGBl. II Nr. 23/2026) in Kraft mit der die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin eingeführt wird. 

Die Ausbildung ist in drei Abschnitte gegliedert und dauert derzeit insgesamt mindestens 60 Monate:

  • 9 Monate Basisausbildung 
  • 33 Monate Sonderfach Grundausbildung (max. 12 Monate davon in einer Lehr(gruppen)praxis absolvierbar) 
  • 18 Monate Sonderfach Schwerpunktausbildung (zu Beginn beträgt die Dauer der Sonderfach Schwerpunktausbildung 6 Monate, und wird stufenweise auf 18 Monate erhöht. Die Sonderfach Schwerpunktausbildung ist in Lehr(gruppen)praxen oder in Lehrambulatorien zu absolvieren). 

Nach Abschluss der Ausbildung und Absolvierung der Prüfung erhalten Sie Ihr Diplom.

Basisausbildung

Die Basisausbildung muss von allen Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung nach dem Studium absolviert werden und umfasst zumindest neun Monate in konservativen und chirurgischen Fächern. Die Einteilung zu den jeweiligen Abteilungen obliegt dem ärztlichen Direktor. Ziel ist es, dass die Ärztinnen und Ärzte während der Basisausbildung alle Inhalte und Kompetenzen erlernen, die im entsprechenden Rasterzeugnis vorgegeben sind und am Ende des Ausbildungsabschnittes die häufigsten Krankheitsbilder erkannt und behandelt werden können.

Sonderfach Grundausbildung Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Bei der Sonderfach Grundausbildung ist zu beachten, dass die konkreten Fächer, die zu absolvieren sind vom Ausbildungsbeginn abhängig sind. 

Ausbildungsbeginn: 1.6.2026 bis 31.5.2030

Die Sonderfach-Grundausbildung umfasst folgende Pflichtfächer:

  • Allgemeinmedizin und Familienmedizin (6 Monate) 
  • Innere Medizin (6 Monate) 
  • Kinder- und Jugendheilkunde (3 Monate) 
  • Orthopädie und Traumatologie (3 Monate) 
  • Neurologie (3 Monate) 
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (3 Monate) 

Zusätzlich müssen drei Wahlfächer im Ausmaß von mindestens drei Monaten absolviert werden. Zur Auswahl stehen

  • Anästhesiologie und Intensivmedizin 
  • Augenheilkunde und Optometrie 
  • Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe 
  • Urologie  
  • Radiologie  
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation 
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

Werden die Sonderfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht als Wahlfächer absolviert, so sind in den genannten Sonderfächern Kurse oder eLearning-Einheiten im Rahmen der Akademie der Ärzte, sofern nicht gleichwertige Kurse im Rahmen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung absolviert werden, zu absolvieren.

Ausbildungsbeginn ab 1.6.2030

Die Sonderfach-Grundausbildung umfasst folgende Pflichtfächer:

  • Allgemeinmedizin und Familienmedizin (6 Monate) 
  • Innere Medizin (6 Monate) 
  • Kinder- und Jugendheilkunde (3 Monate) 
  • Orthopädie und Traumatologie (3 Monate) 
  • Neurologie (3 Monate) 
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (3 Monate) 
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (3 Monate) 
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten (3 Monate) 

Zusätzlich muss ein Wahlfach im Ausmaß von mindestens drei Monaten absolviert werden. Zur Auswahl stehen:

  • Anästhesiologie und Intensivmedizin 
  • Augenheilkunde und Optometrie 
  • Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe 
  • Urologie  
  • Radiologie  
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation 
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Ausbildungsfächer in einer ausbildungsberechtigten Lehr(gruppen)praxis zu absolvieren. 

Sonderfach Schwerpunktausbildung

Die Sonderfach Schwerpunktausbildung ist in Lehr(gruppen)praxen oder Lehrambulatorien zu absolvieren.

Die Dauer richtet sich nach dem Beginn der Basisausbildung

  • vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Mai 2027: sechs Monate
  • vom 1. Juni 2027 bis zum 31. Mai 2028: neun Monate
  • vom 1. Juni 2028 bis zum 31. Mai 2029: zwölf Monate 
  • vom 1. Juni 2029 bis zum 31. Mai 2030: fünfzehn Monate 
  • ab 1. Juni 2030: achtzehn Monate

Bitte beachten Sie den Leitfaden bezüglich der Dauer der Sonderfach Schwerpunktausbildung, wenn die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin nicht ihre erste postpromotionelle Ausbildung ist. 

Prüfung

Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ist es außerdem nötig die Prüfung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin positiv zu absolvieren. 

Link: Arztakademie: ÖÄK Facharztprüfung Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Diplomausstellung

Am Ende der Ausbildung reichen Sie über die Landesärztekammer Ihren Antrag für die Ausstellung des Diploms „Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ bzw. „Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ ein. Für die Diplomausstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Alle Rasterzeugnisse im Original
  • Antragsformular zur Diplomausstellung 
  • Prüfungszertifikat der Prüfung „Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“
  • Ärzteausweis

Alle notwendigen Unterlagen können Sie eingeschrieben per Post an uns schicken oder während unserer Öffnungszeiten (Mo, Di, Do 8.00-16.00 Uhr, Mi 8.00-18.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr) persönlich bei uns abgeben.