Lehrpraxis ÄAO 2015

Frühestens nach der 9-monatigen Basisausbildung kann eine Ausbildung in einer Lehr(gruppen)praxis absolviert werden.

Dabei können folgende Fachgebiete (jeweils drei Monate) in einer im Gesamtausmaß von bis zu 12 Monaten absolviert werden:

  • Kinder-und Jugendheilkunde
  • Orthopädie und Traumatologie
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Wahlfächer:
    • Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
    • Augenheilkunde und Optometrie
    • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde*)
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten*)
    • Neurologie
    • Urologie

*) Wenn die Wahlfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und/oder Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht während des Turnus im Spital absolviert wurden, sind diese Inhalte verpflichtend in der Lehrpraxis zu vermitteln. Die Ausbildung bezieht sich hierbei auf Inhalte, die in einer allgemeinmedizinischen Ordination vorkommen. Hierzu gibt es eigens entworfene Rasterzeugnisse, in denen die zu vermittelnden Inhalte der Fächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Haut- und Geschlechtskrankheiten in der allgemeinmedizinischen Lehrpraxis enthalten sind.

Die verpflichtende Lehrpraxis im Ausmaß von vorerst sechs Monaten ist am Ende des Spitalsturnus zur Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin/zum Allgemeinmediziner zu durchlaufen.

Auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer finden Sie das Ausbildungsstättenverzeichnis, dem Sie die aktuell bewilligten Lehr(gruppen)praxen entnehmen können. In diesen Lehr(gruppen)praxen ist es grundsätzlich möglich sich um eine Ausbildungsstelle zu bewerben.

In den nächsten Jahren kommt es zu einer stufenweisen Erhöhung der verpflichtenden Lehrpraxis

  • Auf neun Monate bei Beginn der Basisausbildung ab 1. Juni 2022
  • Auf zwölf Monate bei Beginn der Basisausbildung ab 1. Juni 2027

Für die Ausbildung in der verpflichtenden Lehr(gruppen)praxis wurde eine Finanzierung vereinbart. Diese sieht vor, dass die Kosten der Lehr(gruppen)praxis für das Jahr 2024 von folgenden Beteiligten getragen werden:

  • 82 Prozent zu gleichen Teilen vom Bund, von den Sozialversicherungen und von den Ländern
  • 18 Prozent von der Lehr(gruppen)praxis

Bei der nicht verpflichtenden Lehrpraxis gibt es keine Möglichkeit, eine Finanzierung in Form einer Förderung zu erhalten. 

Insgesamt können 18 Monate der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin in einer Lehr(gruppen)praxis absolviert werden.

Für eine volle Anrechenbarkeit der Ausbildung ist in der Lehrpraxis ein Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden erforderlich. Die 30 Wochenstunden werden in der Regel auf vier Tage aufgeteilt. Die Arbeitszeit hat untertags und jedenfalls während der Ordinationszeit zu liegen. Die tägliche Arbeitszeit in der Lehrpraxis darf maximal zehn Stunden betragen. Die Anrechnung erfolgt im Ausmaß 1:1.

Bei einem geringeren Beschäftigungsausmaß verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Das Mindestausmaß der Beschäftigung beträgt jedoch 15 Wochenstunden.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2015 finden Sie auch unter dem Menüpunkt „Lehr(gruppen)praxis“ sowie den FAQ verpflichtende Lehrpraxis 2015.