Lehr(gruppen)praxis in der Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin gem ÄAO 2015

Die Absolvierung der Ausbildung in einer Lehr(gruppen)praxis ist frühestens nach der 9-monatigen Basisausbildung möglich. Davon ausgenommen ist die verpflichtende Lehrpraxis Allgemeinmedizin, welche jedenfalls am Ende der Ausbildung zu absolvieren ist.

Insgesamt können 18 Monate der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin in einer Lehr(gruppen)praxis absolviert werden; dieser Zeitraum inkludiert die verpflichtende Lehrpraxis Allgemeinmedizin am Ende der Ausbildung.

Beschäftigungsausmaß in der Lehrpraxis

Für eine volle Anrechenbarkeit der Ausbildung ist in der Lehrpraxis ein Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden erforderlich. Die 30 Wochenstunden werden in der Regel auf vier Tage aufgeteilt. Die Arbeitszeit hat untertags und jedenfalls während der Ordinationszeit zu liegen. Die Anrechnung erfolgt im Ausmaß 1:1. 

Bei einem geringeren Beschäftigungsausmaß verlängert sich die Ausbildungsdauer aliquot. Das Mindestausmaß der Beschäftigung beträgt jedoch 15 Wochenstunden.

Folgende Fächer dürfen in einer Lehr(gruppen)praxis absolviert werden: 

  • Kinder- und Jugendheilkunde
  • Orthopädie und Traumatologie
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • sowie eines der Wahlfächer:
    • Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
    • Augenheilkunde und Optometrie
    • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde*)
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten*)
    • Neurologie
    • Urologie

*) Wurden die Wahlfächer HNO und/oder Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht im Rahmen des Spitalsturnus absolviert, müssen entsprechende Ausbildungsinhalte verpflichtend im Rahmen der Allgemeinmedizinlehrpraxis vermittelt werden. Die eigens dafür entworfenen Rasterzeugnisse umfassen jene Inhalte, die typischerweise in einer allgemeinmedizinischen Ordination vorkommen.

Verpflichtende Lehrpraxis Allgemeinmedizin

Die verpflichtende Lehrpraxis Allgemeinmedizin im Ausmaß von sechs bzw. neun Monaten ist am Ende des Spitalsturnus zur Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin/zum Allgemeinmediziner zu absolvieren. Die Dauer der Lehrpraxis ist abhängig vom Beginn der Basisausbildung: 

  • Dauer Lehrpraxis bei Beginn Basisausbildung vor 1. Juni 2022: 6 Monate
  • Dauer Lehrpraxis bei Beginn Basisausbildung ab 1. Juni 2022: 9 Monate

Für die Ausbildung in der verpflichtenden Lehr(gruppen)praxis wurde eine Finanzierung vereinbart. Diese sieht vor, dass die Kosten der Lehr(gruppen)praxis im Jahr 2026 von folgenden Beteiligten getragen werden:

  • 70 Prozent zu gleichen Teilen vom Bund, von den Sozialversicherungen und von den Ländern
  • 30 Prozent von der Lehr(gruppen)praxis

Für die Jahre 2027 und 2028 ist eine Erhöhung des Gehaltsanteils der Lehr(gruppen)praxen auf 35 Prozent vorgesehen.

Bei einer nicht verpflichtend zu absolvierenden Lehrpraxis gibt es derzeit keine Möglichkeit eine Förderung zu erhalten.
 

Weitere Informationen 

Bitte beachten Sie auch die  FAQ verpflichtende Lehrpraxis 2015
Weiterführende Informationen für Ordinationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Lehr(gruppen)praxis