Ausbildungsstellenmeldung (ASV)
Seit 1. Juli 2015 besteht seitens der Krankenanstaltenträger die Verpflichtung, den Beginn, den Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie den Abschluss der Ausbildung eines Turnusarztes zeitnah elektronisch über die Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV) an die Österreichische Ärztekammer zu melden. Lehr(gruppen)praxen und Lehrambulatorien können ebenfalls Meldungen in der ASV eingeben, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Ärztinnen/Ärzte in Ausbildung haben mit Hilfe der ASV die Möglichkeit, die eigenen Ausbildungsstellenmeldungen – zumindest ab dem Stichtag – jederzeit selbst einsehen zu können. Bei allen Meldungen werden die Ausbildungsstätte bzw. Abteilung, die Ausbildungsordnung, das Ausbildungsfach, der Ausbildungszeitraum und das anrechenbare Ausbildungsausmaß angezeigt.
Der Zugang zur ASV erfolgt für Turnusärztinnen/Turnusärzte über das Online-Fortbildungskonto der Österreichischen Ärztekammer (www.meindfp.at).