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BVAEB und SVS: Long-COVID-Vereinbarungen
Vereinbarungen werden bis zum 30. Juni 2024 verlängert
OEK bei BVAEB und SVS
Verlängerung bis 31.12.2024 bei der SVS
Limitierungsbestimmungen bei bundesweiten Trägern
Die COVID-19-bedingt eingeführten/ausgeweiteten Limitierungsbestimmungen werden von SVS und BVAEB wie folgt geändert bzw. beibehalten:
Zusatzübereinkommen mit der KFA-Wien
Das aktuelle Zusatzeinkommen wurde zwischen der Wr. Ärztekammer und der KFA Wien rückwirkend per 1.4.2020 abgeschlossen.
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