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OEK bei BVAEB und SVS

Verlängerung bis 31.12.2024 bei der SVS

Limitierungsbestimmungen bei bundesweiten Trägern

Die COVID-19-bedingt eingeführten/ausgeweiteten Limitierungsbestimmungen werden von SVS und BVAEB wie folgt geändert bzw. beibehalten:

Zusatzübereinkommen mit der KFA-Wien

Das aktuelle Zusatzeinkommen wurde zwischen der Wr. Ärztekammer und der KFA Wien rückwirkend per 1.4.2020 abgeschlossen.
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