Opioid-Substitutionsbehandlung und COVID-19
Substitutions-Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" wurde bis 30. Juni 2023 verlängert! - Weiterlesen
Weiterbildungsverordnung orale Substitution/ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung
Achtung: Einzelverschreibungen von Suchtgiften (außerhalb einer Substitutionsbehandlung) sind von der Weiterbildungsverordnung nicht betroffen
Die Weiterbildungsverordnung orale Substitution regelt die verpflichtende Weiterbildung der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten, freiberuflich oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätigen Ärztinnen und Ärzte, die Substitutionsbehandlungendurchführen. Sie richtet sich an jene Ärzte, die Substitutionsbehandlungendurchführen. Substitutionsbehandlung im Sinne dieser Verordnung ist die ärztliche Behandlung von opioidabhängigen Personen mit oral zu verabreichenden opioidhaltigen Arzneimitteln als Ersatz für missbräuchlich zugeführte Opioide.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage existieren zwei Qualifikationsstufen für substituierende Ärzte:
1. Umfassende Qualifikation zur Substitutionsbehandlung
Dafür sind das Basismodul „Indikationsstellung und Einstellung" im Umfang von 40 Einheiten sowie regelmäßige vertiefende Weiterbildungen im Ausmaß von zumindest 6 Einheiten pro Jahr bzw. 18 Einheiten innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.
2. Qualifikation lediglich zur Weiterbehandlung von bereits auf ein Substitutionsmittel eingestellten Patienten
Dosisänderungen, die Festlegung oder Änderung des Mitgabemodus sowie die Umstellung auf ein anderes Substitutionsmittel sind von dieser Qualifikation nicht umfasst.
Absolviert werden müssen das Basismodul „Weiterbehandlung" im Umfang von 6 Einheiten sowie regelmäßige vertiefende Weiterbildungen analog zu jenen für die umfassende Qualifikation zur Substitutionsbehandlung.
ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung
Das Basismodul zum ÖÄK Diplom Substitutionsbehandlung besteht aus insgesamt 40 Lehreinheiten.
20 Einheiten sind durch den Besuch von Veranstaltungen zu absolvieren, die von den jeweiligen Landesärztekammern angeboten werden.
Zusätzlich müssen 20 Einheiten im Wege des E-Learning-Moduls „E-Learning Basismodul Substitutionsbehandlung (inkl. Abschlusstest)“ auf www.meindfp.atabsolviert werden.
Der Zugriff zum E-Learning Modul auf www.meindfp.at erfolgt über das Single-Sign-On (SSO) der Österreichischen Ärztekammer.
Das „E-Learning Basismodul Substitutionsbehandlung (inkl. Abschlusstest)“ ist modular aufbereitet und besteht aus acht prüfungsrelevanten Modulen mit Übungsfragen und online Abschlusstest mit 15 MC-Fragen.
Die Teilnahmegebühr für das E-Learning beträgt EUR 75,--.
Weitere Informationen und den Login zum E-Learning finden Sie auf www.arztakademie.at.