Ausbildung zum Facharzt gem. ÄAO 2015
Mit 1.6.2015 ist die Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) in Kraft getreten. Sie ist für alle Ausbildungsärztinnen/Ausbildungsärzte verpflichtend, die mit oder nach dem Stichtag erstmals eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt begonnen haben bzw. beginnen. Sofern eine Ausbildung vor dem 1.6.2015 begonnen wurde, kann zwischen der ÄAO 2006 und der ÄAO 2015 gewählt und gegebenenfalls ein Umstiegsantrag gestellt werden.
Die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt beträgt inkl. Basisausbildung mindestens sechs Jahre und gliedert sich in die folgenden drei Abschnitte:
- Basisausbildung
- Sonderfach-Grundausbildung
- Sonderfach-Schwerpunktausbildung
Im Gegensatz zur ÄAO 2006 kann in der ÄAO 2015 der zeitliche Ablauf der Absolvierung von erforderlichen Ausbildungszeiten nicht mehr frei gestaltet werden. Die Ausbildung ist zwingend in der oben genannten Reihenfolge zu absolvieren. Vor Beginn eines neuen Abschnitts muss der jeweils vorherige Ausbildungsabschnitt erfolgreich abgeschlossen sein.
Basisausbildung
Die Basisausbildung muss von allen Ausbildungsärztinnen/Ausbildungsärzten (Allgemeinmedizin und Sonderfach) nach dem Studium absolviert werden und umfasst zumindest neun Monate in konservativen und chirurgischen Fächern. Die Einteilung zu den jeweiligen Abteilungen obliegt dem/der ärztlichen Direktor/in. Ziel ist es, dass die Ärztinnen und Ärzte während der Basisausbildung alle Inhalte und Kompetenzen erlernen, die im entsprechenden Rasterzeugnis vorgegeben sind, und am Ende des Ausbildungsabschnittes die häufigsten Krankheitsbilder erkannt und behandelt werden können.
Bei Ärztinnen/Ärzten, die bereits eine Ausbildung zur Allgemeinmedizin oder ein Sonderfach abgeschlossen haben, ist die Basisausbildung automatisch erfüllt („Common Trunk“) – es kann somit gleich mit der Grundausbildung begonnen werden.
Grund- und Schwerpunktausbildung
Nach der erfolgreichen Absolvierung der Basisausbildung geht es in die Sonderfach-Grundausbildung (SFG), deren Dauer je nach gewähltem Fach variiert und 15, 27 oder 36 Monate umfassen kann. Auf die Grundausbildung folgt die Sonderfach-Schwerpunktausbildung (SFS), deren Dauer ebenfalls je nach gewähltem Fach variiert.
Die unterschiedliche Dauer der Grund- bzw. Schwerpunktausbildungen hat fachlich-medizinische Gründe. Die Schwerpunktausbildung umfasst Module, deren Länge ebenfalls vom gewählten Fach abhängt.
Sonderfächer
In den meisten Sonderfächern umfasst die Grundausbildung 36 Monate. Die anschließende Schwerpunktausbildung dauert 27 Monate und ist größtenteils modulartig gestaltet. In jedem Sonderfach stehen den Auszubildenden sechs Module à neun Monate plus ein wissenschaftliches Modul zur Auswahl, wobei drei Module absolviert werden müssen – diese sind frei wählbar.
Im Fach Anatomie entfällt die neunmonatige Basisausbildung, man startet sofort mit der Grundausbildung.
Internistische Sonderfächer
In Anlehnung an Deutschland wurden die bisherigen internistischen Additivfächer zu eigenen Sonderfächern. In diesen startet die Ausbildung ebenfalls mit der neunmonatigen Basisausbildung. Im Anschluss folgt für alle internistischen Fächer die 27 Monate dauernde Sonderfach-Grundausbildung im Fach Innere Medizin. Die 36 Monate Schwerpunktausbildung sind entweder im Fachgebiet Allgemeine Innere Medizin oder in einem der folgenden internistischen Schwerpunkte zu absolvieren: Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie und Hepatologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Infektiologie, Intensivmedizin, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie (ehem. Facharzt für Lungenkrankheiten) oder Rheumatologie.
Bei den Facharztprüfungen sind in den internistischen Sonderfächern zwei Teilprüfungen zu absolvieren, eine Grundprüfung Innere Medizin sowie eine Schwerpunktprüfung je nach Fach.
Chirurgische Sonderfächer
Am Anfang steht auch hier die Basisausbildung. In den chirurgischen Sonderfächern Allgemein- und Viszeralchirurgie, Allgemein- und Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinderchirurgie und Thoraxchirurgie beginnt die anschließende Ausbildung mit der 15-monatigen Sonderfach-Grundausbildung, gefolgt von einer verlängerten Schwerpunkt-Ausbildung im Ausmaß von 48 Monaten.
Die chirurgischen Sonderfächer Plastische Chirurgie und Neurochirurgie sind jedoch wie folgt aufgebaut: Neun Monate Basisausbildung, 36 Monate Sonderfach-Grundausbildung und 27 Monate Schwerpunktausbildung.
Ausbildung
Die Sonderfachausbildung muss an anerkannten Ausbildungsstätten auf einer hierfür genehmigten Facharztausbildungsstelle absolviert werden. Die Facharztausbildungsstellen sind pro Abteilung limitiert. In der Schwerpunktausbildung kann die Ausbildung in einem Höchstausmaß von maximal 24 Monaten auch in einer bewilligten Lehr(gruppen)praxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden.
Manche Ausbildungsstellen sind zeitlich limitiert, was bedeutet, dass Abteilungen bzw. Krankenhäuser nicht in vollem Ausmaß ausbilden können. Man spricht dann von einer Teilanerkennung. Die Absolvierung der Ausbildung an mehreren Ausbildungsstätten mit Teilanerkennung ist möglich. Am Ende der Facharztausbildung müssen jedoch alle in den Rasterzeugnissen geforderten Ausbildungsinhalte als vermittelt bestätigt sein.
Eine Übersicht über die bewilligten Ausbildungsstellen und das jeweilige Ausmaß finden Sie im Ausbildungsstättenverzeichnis der Österreichischen Ärztekammer.
Ausbildungsstätten sind verpflichtet, den Beginn der Ausbildung sowie Wechsel, Unterbrechungen oder Änderungen des Ausbildungsausmaßes zu melden. Hierfür besteht seit dem 1.7.2015 eine eigene Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV), die gleichzeitig die Gültigkeit der vorgenommenen Meldung überprüft. Die Meldung ist an jener Abteilung durchzuführen, an der Ärztinnen/Ärzte ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren.
Ärztinnen/Ärzte in Ausbildung haben die Möglichkeit, die eigenen Ausbildungsstellenmeldungen über das Online-Fortbildungskonto der Österreichischen Ärztekammer unter www.meindfp.at einzusehen.
Für den erfolgreichen Abschluss der Facharztausbildung ist des Weiteren die Facharztprüfung positiv zu bestehen. Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik FAQ Facharztprüfung.
Rasterzeugnisse
Durch Rasterzeugnisse, in denen die absolvierten Ausbildungsinhalte testiert werden, ist zu bestätigen, dass ein Arzt bzw. eine Ärztin Ausbildungsinhalte an einer anerkannten Ausbildungsstätte gelernt hat. Das Rasterzeugnis ist zu folgenden Zeitpunkten auszustellen:
- nach der Basisausbildung
- nach der Hälfte der Sonderfach-Grundausbildung
- nach dem Ende der Sonderfach-Grundausbildung
- nach jedem Modul der Sonderfach-Schwerpunktausbildung
Bevor ein Rasterzeugnis ausgestellt wird, muss ein fachliches auf die Ausbildung bezogenes Evaluierungsgespräch zwischen dem Ausbildungsverantwortlichen und der Turnusärztin/dem Turnusarzt geführt und entsprechend dokumentiert werden.
Weitere Informationen zu den Rasterzeugnissen, insbesondere die Ausbildungsinhalte finden Sie auf der Website der Österreichischen Ärztekammer.
Informationen zur Einreichung des Facharzt-Diplomes finden Sie in der Rubrik FAQ Diplomausstellung.
Allgemeine Informationen zur Ausbildung in Teilzeit, zur Kernarbeitszeit, zu Fehlzeiten u.ä. finden Sie in der Rubrik FAQ Ausbildung im Sonderfach.