Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Details zum Übertritt

Mit der aktuellen Ärztegesetznovelle wurde u.a. beschlossen, dass all jene, die ihre Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin für Allgemeinmedizin nach der Ausbildungsordnung 2015 absolvieren, diese bis 31. Mai 2032 abgeschlossen haben müssen. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein Übertritt zum neuen Facharzt bzw. zur neuen Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin bei der ÖÄK beantragt werden. 

Details zum Übertritt finden Sie auf der ÖÄK-Website www.aerztekammer.at/umstieg-amfm