Einschränkungen bei AUVAsicher-Aufträgen

Im 4. Quartal 2026

Aufgrund der budgetären Situation und interner Vorgaben innerhalb der AUVA wird es im 4. Quartal 2026 zu Einschränkungen bei der Beauftragung von Begehungen kommen. Auch wenn in den zwischen der AUVA und den Vertragspartnern abgeschlossenen Einzelverträgen der Betreuungsumfang in voraussichtlichen Jahresbegehungsstunden angeführt ist, besteht kein Anspruch auf ein fixes Beauftragungsvolumen. Sobald nähere Details dazu bekannt sind, werden wir darüber informieren.