Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass uns Beanstandungen bei der Abrechnung von Arzneimitteln, insbesondere im Bereich der Hausapotheken, gemeldet wurden. Begründet wurden diese mit einer fehlenden chefärztlichen Bewilligung bzw. einem fehlenden e-Rezept der Krankenanstalt. Nach der in Niederösterreich geltenden Regelung ist bei der Erstverordnung unmittelbar nach einer Krankenhausentlassung keine chefärztliche Bewilligung erforderlich; ausreichend ist eine entsprechende Dokumentation. Wir haben die ÖGK auf diese Regelung hingewiesen und um Klärung ersucht. Sollten Sie vergleichbare Wahrnehmungen hinsichtlich Bewilligungsproblemen bei Erstverordnung nach einer Krankenhausentlassungen festgestellt haben, ersuchen wir um eine kurze Information. Ihre Hinweise helfen uns, das Ausmaß der Problematik besser einschätzen zu können.
Meldung bitte an sekrnied(at)arztnoe.at
