Da die Basisausbildung sowohl eine zeitliche als auch eine inhaltliche Komponente umfasst, müssen unabhängig von der Dauer alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte in den chirurgischen und konservativen Fächern vollständig vermittelt werden. Kann dies innerhalb von sechs Monaten nicht gewährleistet werden, dauert die Basisausbildung entsprechend länger.
Die verkürzte Basisausbildung gilt für:
- Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. August 2026 mit der Basisausbildung beginnen bzw. begonnen haben,
- Ärztinnen und Ärzte, die ihr Humanmedizinstudium oder eine nostrifizierte gleichwertige ausländische Ausbildung zwischen dem 29. März 2024 und dem 31. Juli 2026 abgeschlossen haben,
- Ärztinnen und Ärzte, die zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. Juli 2026 mit der Basisausbildung begonnen haben und
- Ärztinnen und Ärzte, die einen Antrag auf Anrechnung des KPJ gestellt haben.
Damit kann die verkürzte Ausbildungsdauer auch für Personen gelten, die ihre Basisausbildung bereits vor dem 1. August 2026 begonnen haben.
