Bei RhD-negativen Schwangeren kann mittels einer Blutuntersuchung aus dem mütterlichen Plasma der Rhesusfaktor D des Fetus bestimmt werden. Zur rechtlichen Einordnung dieser Untersuchung hat das Bundesministerium nun nach interner Klärung Stellung genommen.
Nach Auskunft des Ministeriums handelt es sich bei der pränatalen Genotypisierung des fetalen Rhesusfaktors D im mütterlichen Plasma nicht um eine genetische Analyse zur Feststellung einer Krankheitsprädisposition oder eines Überträgerstatus im Sinne des Gentechnikgesetzes (GTG). Sie ist laut Ministerium als normale Blutuntersuchung zu behandeln und fällt damit nicht unter die entsprechenden genetischen Analysen der Typen 2 bis 4. § 69 GTG kommt daher nicht zur Anwendung. Das bedeutet insbesondere, dass die in § 69 GTG vorgesehenen besonderen Pflichten hinsichtlich ausführlicher Aufklärung, Dokumentation und Archivierung bei dieser Untersuchung nicht anzuwenden sind.
