Ärzt:innen, die sich derzeit in Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin befinden und in die neue Facharztausbildung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin wechseln möchten, müssen dies vorab mit ihrem Dienstgeber abklären. Da die vereinbarte Ausbildung in der Regel im Dienstvertrag festgelegt ist, kann ein Wechsel nicht einseitig erfolgen. Wir empfehlen daher, rechtzeitig das Gespräch mit dem Dienstgeber zu suchen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
