In Niederösterreich führen etwa 230 Ärztinnen und Ärzte eine ärztliche Hausapotheke und können daher an ihre Patientinnen und Patienten Arzneimittel unmittelbar in ihrer Ordination oder im Rahmen von Hausbesuchen abgeben. Vor allem für ältere, gebrechliche oder akut erkrankte Patientinnen und Patienten und Familien mit kleinen Kindern ist es eine große Erleichterung, ihre Medikamente direkt und ohne Umweg zu erhalten.

Voraussetzungen für die Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke sind:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
  • Kassenvertrag mit der Gebietskrankenkasse
  • Der Standort der Ordination muss sich in einer Gemeinde ohne öffentliche Apotheke befinden (Ausnahme Nachfolgeregelung).
  • Nachfolgeregelung: Die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke ist der Nachfolgerin/dem Nachfolger einer Ärztin/eines Arztes für Allgemeinmedizin mit Hausapothekenbewilligung zu erteilen, wenn die Entfernung zwischen dem Berufssitz der hausapothekenführenden Ärztin/des hausapothekenführenden Arztes und der nächstgelegenen öffentlichen Apotheke mehr als vier Straßenkilometer beträgt. Im Rahmen dieser Nachfolgeregelung schadet auch eine öffentliche Apotheke in derselben Gemeinde nicht.
  • Für Neuanträge gelten als Entfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke weiterhin sechs Kilometer.

© Bernhard Noll
KAD Dr. Gottfried Zeller, LLM MBA
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