Kollektivvertrag für nicht-ärztliche Angestellte bei Ärzt:innen

Gültig rückwirkend ab 1. Jänner 2024

Die Ärztekammer für NÖ und die Gewerkschaft der Privatangestellten haben sich auf Änderungen im Kollektivvertrag für die nicht-ärztlichen Angestellten bei Ärzt:innen, in ärztlichen Gruppenpraxen sowie in Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich geeinigt. Der neue Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Die Details finden Sie im Protokoll (pdf):