Wohlfahrtsfonds: Übermittlung Einkommensdaten bis 31.8.2023
Auch heuer ersuchen wir Sie wieder um Übermittlung Ihrer Einkommensdaten aus 2021 zur Berechnung Ihres Pensionsbeitrages sowie Ihrer Kammerumlage für das Jahr 2024. In diesen Tagen erhalten Sie dazu das Formblatt M01-2024 elektronisch in Ihre Ärztekammerbox bzw. um den Postweg verzögert postalisch. Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formblatt M01-2024 und die notwendigen Nachweise bis zum 31. August 2023, am bequemsten und zeitsparend mittels Online Datenerfassung über das Ärztekammer Portal.
Link: M01 Online - Meldung Einnahmen
Wohlfahrtsfonds: Fixbeiträge für Turnusärzt:innen
In der erweiterten Vollversammlung am 21. Juni 2023 wurde im Sinne der Vereinfachung der Administration eine neue Form der Berechnung des Pensionsbeitrages von Turnus:ärztinnen beschlossen. Ab 2024 bekommen Turnusärzt:innen in den ersten vier Jahren nach ihrer Ersteintragung in die Ärzteliste Fixbeiträge vorgeschrieben. Turnusärzt:innen, die sich in den ersten vier Jahren nach Ersteintragung in die Ärzteliste befinden, haben keine Einkommensunterlagen in diesem Zeitraum bekanntzugeben. Sollten Sie dieser Gruppe von Turnusärzt:innen angehören (Ersteintragung ab 2021), wurde Ihnen für 2024 kein M01-2024 Formular übermittelt. Im kommenden Consilium finden Sie einen ausführlichen Bericht zu dieser Neuerung.