Für rein freiberuflich tätige Mitglieder des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich wird eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (Opting Out) angeboten. Die Krankheitskostenversicherung ist kostengünstig und wird in Zusammenarbeit mit der Merkur Versicherung AG abgewickelt.

Da die Krankheitskostenversicherung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich an die Mitgliedschaft im WFF der Ärztekammer für Niederösterreich gekoppelt ist, kann die Versicherung von beitragsbefreiten Mitgliedern nicht in Anspruch genommen werden.

FAQ zur Krankheitskostenversicherung

Rein freiberuflich tätige WFF-Mitglieder können wahlweise die Krankenversicherung

  • über den Wohlfahrtsfonds,
  • über die Gebietskrankenkasse (ÖGK) oder
  • über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

in Anspruch nehmen.

Ausnahmsweise können auch angestellte WFF-Mitglieder, die an sich über die ÖGK versichert sind, diese Versicherung nutzen, insbesondere im Fall des Sonderurlaubs unter Entfall der Bezüge, wenn sonst keine Krankenversicherung besteht.

Da die Krankheitskostenversicherung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich an die Mitgliedschaft im WFF der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich gekoppelt ist, kann die Versicherung von beitragsbefreiten Mitgliedern nicht in Anspruch genommen werden.

Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich hat mit der Merkur Versicherung AG (im Folgenden „Merkur“ genannt) einen Rückversicherungs- und Kooperationsvertrag abgeschlossen. Technisch handelt es sich um eine Erstversicherung durch den Wohlfahrtsfonds, die in Form einer Rückversicherung mit der Merkur abgewickelt wird.

Der Beitrag zur Krankheitskostenversicherung (Krankenpflichtversicherung) wird all jenen Mitgliedern vorgeschrieben, die sich zu dieser Versicherung angemeldet haben. Die Höhe der Beiträge richtet sich danach, in welchem Lebensalter der Eintritt in die Versicherung erfolgt ist. Die aktuellen Beiträge finden Sie in Anhang II der Beitragsordnung.

Die Krankheitskostenversicherung deckt im Wesentlichen folgende Leistungen ab

  • stationäre Heilbehandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines Vertragskrankenhauses oder eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses im europäischen Ausland
  • ambulante Heilbehandlung bei (Fach-)Ärztinnen und -ärzten sowie (Vertrags-)Tageskliniken und Ambulatorien der allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser oder der AUVA in Österreich oder in einem EU- oder EWR-Staat bzw. der Schweiz

PDF: Leistungsbeschreibung Krankheitskostenversicherung

Entgegen den „Besonderen Versicherungsbedingungen“ des Tarifes SXVAKE19 entfällt der Höchstbeitrag für die unter Punkt II A (2) und (3) angeführten ärztlichen Sonderleistungen.

Die Versicherung ist wie eine Privatversicherung zu sehen. Bei Abschluss bekommt man ein eigenes Versicherungskärtchen, die e-card ist somit nicht freigeschaltet. Die Arztrechnungen sind daher vorab zu bezahlen und dann bei der Merkur einzureichen.

Rechnungen können auf folgendem Weg eingereicht werden

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich über den Wohlfahrtsfonds der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich (PDF: Formular L 10).

Für versicherte Mitglieder steht die „Merkur App“ im App Store (Apple) oder auf Google Play (Android) zum Download gratis zur Verfügung. Registrieren Sie sich einfach mit Handysignatur oder mit Passwort. So können Sie bequem und einfach Rechnungen online einreichen und haben Ihre Versicherungskarte via Smartphone immer dabei.

Link: Merkur - Registrierung

Für Rückfragen steht das Servicecenter der Merkur unter 0316 80 34 2020 zur Verfügung. Häufige Fragen werden auch auf der Webseite der Merkur beantwortet.

Link: Merkur - Häufige Fragen

Bitte beachten Sie: Eine gedruckte Versicherungskarte wird nur mehr in Ausnahmefällen ausgestellt.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Beitrittsdatum (Monatsersten) und kann jederzeit per Monatsende gekündigt werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch Ehegattinnen und -gatten oder Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitzuversichern.

Als Leistungsbezieher/in (Alters- oder Invaliditätsversorgung) kann die Krankheitskostenversicherung nicht mehr über den WFF beibehalten werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als Einzelvertrag direkt mit der Merkur Versicherung zu den bestehenden Bedingungen und Konditionen fortzusetzen.

Die Krankheitskostenversicherung des WFF der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich ist an die Mitgliedschaft im WFF der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich gekoppelt. Scheiden Sie aus dem WFF der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich aus, endet auch die Krankheitskostenversicherung für Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen. In diesem Fall wäre daher – sofern angeboten – eine entsprechende Versicherung beim neu zuständigen WFF oder die freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK oder SVS abzuschließen.

Es besteht aber die Möglichkeit, die Versicherung zu ähnlichen Konditionen als Einzelvertrag direkt mit der Merkur abzuschließen.

Für Fragen zur Krankheitskostenversicherung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohlfahrtsfonds der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich gerne zu den Telefonzeiten unter +43 1 53751 129 und +43 1 53751 220 zur Verfügung.