Mitglieder des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich sind über einen Rahmenvertrag sonderklasseversichert. Diese Versicherung wird in Zusammenarbeit mit der Merkur Versicherung AG abgewickelt.

Das Tarifmodell für die Sonderklasseversicherung des Wohlfahrtsfonds (WFF) ist altersadäquat und zeitgemäß gestaltet.

FAQ zur Sonderklasseversicherung

Die Ärztekammer für Niederösterreich hat mit der Merkur Versicherung AG (im Folgenden „Merkur“) einen Rückversicherungs- und Kooperationsvertrag abgeschlossen. Technisch handelt es sich um eine Erstversicherung durch den WFF, die in Form einer Rückversicherung mit der Merkur abgewickelt wird.

Jedes beitragspflichtige WFF-Mitglied ist in der Sonderklasseversicherung pflichtversichert. Der Versicherungsschutz ist jedoch bis zur erfolgten Datenmeldung sistiert, sprich ausgesetzt.

Da die Sonderklasseversicherung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich an die Mitgliedschaft im WFF der Ärztekammer für Niederösterreich gekoppelt ist, sind beitragsbefreite Mitglieder nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Um die Sonderklasseversicherung zu aktivieren, übermitteln Sie uns die notwendige Datenmeldung.

Link: Formular M 03

Für versicherte Mitglieder steht die „Merkur App“ im App Store (Apple) oder auf Google Play (Android) zum Download gratis zur Verfügung. Registrieren Sie sich einfach mit Handysignatur oder mit Passwort. So können Sie bequem und einfach Rechnungen online einreichen und haben Ihre Versicherungskarte via Smartphone immer dabei.

Link: Merkur - Registrierung

Für Rückfragen steht das Servicecenter der Merkur unter 0316 80 34 2020 zur Verfügung. Häufige Fragen werden auch auf der Webseite der Merkur beantwortet.

Link: Merkur - Häufige Fragen

Bitte beachten Sie: Eine gedruckte Versicherungskarte wird nur mehr in Ausnahmefällen ausgestellt.

  • Volle Kostendeckung bei stationärer Heilbehandlung in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer oder Einbettzimmer in allen Vertragskrankenhäusern – österreichweit
  • Direktverrechnung in allen Vertragskrankenhäusern – österreichweit
  • Freie Wahl eines Vertragskrankenhauses
  • Freie Arztwahl in den Privatkliniken – österreichweit
  • Kostenübernahme für stationäre Krankenhausaufenthalte im Wege der tariflichen Rückvergütung – weltweit – keine Kostendeckungsgarantie
  • Ersatztagegeld bei Krankenhausaufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse
  • Kostendeckung Begleitperson
  • Hauspflegepauschale nach ambulanten Operationen
  • Kranken-/Totenrücktransport aus dem Ausland
  • Leistungen für Hubschraubertransport nach Unfall
  • Krankenhaustransportkosten, Krankentransportkosten nach Unfall und bei Erkrankung
  • Kostenersatz für ambulante Operationen
  • Kostenerstattung für ambulante Behandlungen im Ausland

Leistungsbeschreibung: Sonderklasse Versicherung

Nein. Wahlarzthonorare sind nicht gedeckt/versichert. Auf individueller Basis ist jedoch eine entgeltliche Versicherung/Deckung direkt bei der Merkur möglich.

Die Beiträge für „Neueinsteiger“ finden Sie im Anhang II der aktuellen Beitragsordnung. Diese sind abhängig von:

  • Alter (Eintrittsalter = aktuelles Kalenderjahr – Geburtsjahr)
  • anrechenbare Vorversicherungsjahre bei Wiedereinstieg in den WFF innerhalb von 6 Monaten

Die Sonderklasseversicherung kann erst nach der entsprechenden Datenmeldung ausschließlich an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich mittels Formulars M03 erfolgen. Bis zur erfolgten Datenmeldung ist die Wirkung der Sonderklasseversicherung sistiert. Bitte beachten Sie außerdem folgende Karenzfristen:

  • 3 Monate ab Eintrittsdatum (Versicherungsschutz ab dem 4. Versicherungsmonat)
  • 9 Monate ab Eintrittsdatum bei Bestehen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung (Versicherungsschutz ab dem 10.Versicherungsmonat)

  • Bei Versicherung nach Neueintritt in den WFF innerhalb der ersten 12 Wochen
  • Nachgewiesenen anderweitige Vorversicherung (Sonderklasseversicherung)
  • Nachversicherung von Ehegatten oder eingetragenen Partnern innerhalb von 12 Wochen nach Eheschließung oder Eintragung
  • Nachversicherung von neugeborenen Kindern innerhalb von 12 Wochen nach Geburt
  • Für einen vom Verwaltungsausschuss nach Rücksprache mit der Rückversicherung definierten Zeitraum

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch Ehegatten/-gattin oder Lebenspartner/in und Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitzuversichern.

Nein. Aufgrund der Gruppenkrankenzusatzversicherung kann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Dieser Vorteil entfällt in der Regel beim Abschluss eines privaten Einzelvertrages.

Sie können um Sistierung der Sonderklasseversicherung aus wichtigem Grund schriftlich ansuchen. Die Sistierung hat auch die Leistungsfreiheit des Wohlfahrtsfonds zur Folge und erfolgt jeweils zum Ende eines Monats.

Im Fall der Wiederaufnahme der Versicherung innerhalb von sechs Monaten bleibt die bisherige Beitragsstufe aufrecht, andernfalls kommt der Beitrag entsprechend dem Alter bei Wiederaufnahme zur Anwendung.

Die Sonderklasseversicherung des WFF der ÄK für NÖ ist an die Mitgliedschaft im WFF der ÄK NÖ gekoppelt. Scheiden Sie aus dem WFF der ÄK NÖ aus, endet somit auch die Sonderklasseversicherung für Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen.

Es besteht aber die Möglichkeit, die Versicherung zu ähnlichen Konditionen als Einzelvertrag direkt mit der Merkur abzuschließen.

Für Fragen zur Sonderklasseversicherung stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich gerne zu den Telefonzeiten unter +43 1 537 51 DW 129 und 220 zur Verfügung.

Leistungsbeschreibung: Sonderklasse Versicherung