Weibliche Wohlfahrtsfondsmitglieder mit Beitragsleistung haben für die Dauer des vorzeitigen und des regulären Mutterschutzes neben dem staatlichen Wochengeld auch Anspruch auf die Krankenunterstützung des Wohlfahrtsfonds. Diese Regelung kommt analog auch auf freiberuflich tätige Ärztinnen für jenen Zeitraum zur Anwendung, in dem keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Krankenunterstützung beträgt EUR 35,-- brutto pro Tag.

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Alternativ können Sie auch unser Formular (PDF: Formular L09) nutzen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens vier Wochen nach Ende des Mutterschutzes einzubringen ist. Idealerweise beantragen Sie die Leistung gleich zu Beginn des Mutterschutzes. Bei Nachweis der jeweils aktuellen Untersuchungen wird die Krankenunterstützung monatlich akontiert ausbezahlt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Krankenunterstützung.

Da während des Mutterschutzes – so wie auch während der nachfolgenden Karenz – in der Regel keine ärztlichen Einnahmen erzielt werden, besteht auch die Möglichkeit, für diese Zeiträume eine deutliche Beitragsermäßigung in Anspruch zu nehmen (PDF: Formular B02).

Im Fall einer Schwangerschaft haben Sie nun auch die Möglichkeit, im Online-Formular der Krankenunterstützung bequem die Ermäßigung der Wohlfahrtsfondsbeiträge durch Mausklick mit zu beantragen. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis betreffend Leistungsreduktion und Anspruchserwerb direkt im Formular. Nähere Informationen finden Sie auch hier.