Zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber bis zum Anmeldeschluss, müssen 30 Monate praktische Ausbildung absolviert worden sein. Das Anmeldeformular ist bis spätestens zum Anmeldeschluss (5 Wochen vor dem Prüfungstermin) an die jeweilige Landesärztekammer zu übermitteln.

Sofern ein Bescheid der Österreichischen Ärztekammer über die Anrechnung der ausländischen Ausbildungszeiten vorliegt, können diese als Ausbildungszeit gewertet werden.

Die Anmeldung erfolgt über die Landesärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Die Landesärztekammer prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung.

Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Akademie der Ärzte (www.arztakademie.at). Sie können das Formular ausgefüllt per Post, Fax (+43 1 53751 266) oder E-Mail (sekrang(at)arztnoe.at) an die NÖ Ärztekammer übermitteln. Das Anmeldeformular muss bis zum Anmeldeschluss, welcher fünf Wochen vor dem Prüfungstermin angesetzt ist, bei der Ärztekammer eingegangen sein.

Da die Prüfung zeitgleich und mit gleichem Inhalt in allen Bundesländern abgehalten wird, können Sie frei wählen, wo Sie die Prüfung ablegen möchten. Der gewünschte Prüfungsort ist am Anmeldeformular anzugeben.

Von der Ärztekammer erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt und die Weiterleitung der Anmeldung, von der Akademie der Ärzte bis spätestens zwei Wochen vor der Prüfung eine Bestätigung über die Zulassung und nähere Informationen zur Prüfung.

Die Abmeldung hat in schriftlicher Form bei der Akademie der Ärzte zu erfolgen.

Bis zu zwei Wochen vor der Prüfung ist es möglich, sich ohne Begründung abzumelden. Es fallen keine Kosten an.

Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor der Prüfung oder erscheinen Sie ohne Abmeldung nicht bei der Prüfung, ist die gesamte Prüfungsgebühr zu entrichten. Wird jedoch bis spätestens zwei Wochen nach der Prüfung eine Begründung für Ihr Fernbleiben nachgereicht, die von der Österreichischen Ärztekammer anerkannt wird (Nachweise, wie z.B. Attest bei Erkrankung, sind erforderlich), wird die Prüfungsgebühr rückerstattet.

Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf fünf Antritte beschränkt. Die letzte Prüfung wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung abgehalten.

Von der Akademie der Ärzte werden drei Prüfungstermine im Jahr angeboten. Diese finden Sie auf der Website der Akademie der Ärzte unter www.arztakademie.at.

Die Prüfungsgebühr beträgt 2024 EUR 747,-- pro Antritt und ist bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Prüfungstermin auf das Konto der Österreichischen Akademie der Ärzte einzubezahlen. Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar.

Auf der Website der Akademie der Ärzte (www.arztakademie.at) finden Sie einen Themenkatalog, Musterfragen sowie Literaturempfehlungen.

Zur Prüfung ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzunehmen. Es wird ersucht, dass Sie sich bis spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfungsort einfinden.

Die Prüfung besteht aus rund 25 Patientenfällen, zu denen Sie zwei bis sechs Fragen beantworten müssen. Diese Fallbeispiele beschreiben sowohl Symptome, Krankengeschichten, Befunde, Notfälle, aber auch Beratungs- und Kontrollprobleme. Für die Beantwortung der Fragen stehen vier Stunden zur Verfügung.

Es dürfen keinerlei Arbeitsbehelfe verwendet werden.

Die Verständigung über das Prüfungsergebnis (bestanden oder nicht bestanden) erfolgt von der Akademie der Ärzte in schriftlicher Form innerhalb von acht Wochen.

Die Bestehensgrenze wird in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Prüfung festgelegt. Im Allgemeinen müssen zwischen 55 und 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

Bewertet werden die Prüfungen von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, den sogenannten Examinatoren, die entsprechend geschult wurden. Die Antworten aller Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Fall werden von einem Examinator korrigiert. D.h. bei 25 Fällen kommen 25 Examinatoren zum Einsatz. Die Korrektur erfolgt unter Aufsicht des Prüfungsausschusses.

Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung des Prüfungsergebnisses kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der jeweiligen Landesärztekammer Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden. Für die Einsichtnahme stehen zwei Stunden zur Verfügung.

Falls Sie Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis erheben möchten, ist diese schriftlich bis spätestens vier Wochen nach erfolgter Zustellung des Ergebnisses bei der Österreichischen Akademie der Ärzte einzubringen.
Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig.

Für die Wiederholungsprüfung ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Diese kann direkt an die Akademie der Ärzte übermittelt werden und muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin eingehen.

Es findet nur eine Prüfung für alle Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte statt. Zwischen der jeweiligen Ausbildungsordnung wird nicht unterschieden.