Zu übermitteln sind das Antragsformular für die Diplomausstellung, die Originale der Rasterzeugnisse, der Arztausweis und das Prüfungszertifikat der Prüfung „Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin".

Wurde der Notarztkurs absolviert, so sind die Teilnahme- und Prüfungsbestätigung beizulegen.
Sowohl für das Notarztdekret als auch für das ius practicandi ist ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen.

Gerne übergeben wir Ihnen diese aber auch persönlich, wenn Sie die Zeugnisse bei uns vorlegen.

Formulare

Die Rasterzeugnisse können erst mit Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnitts abgegeben werden.

Spezialdiplome fallen in den Zuständigkeitsbereich der Akademie der Ärzte. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Website der Akademie der Ärzte. Ebenso benötigt wird eine Kopie des Diploms.

Gerne können Sie die benötigten Unterlagen auch am Postweg an uns übermitteln. Da es sich um Originaldokumente handelt, ersuchen wir jedoch, diese eingeschrieben zu schicken. Auch ist es möglich, dass jemand in Vertretung zu uns in die Ärztekammer kommt. In beiden Fällen ist natürlich das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beizulegen. Persönlich können die Unterlagen jederzeit innerhalb unserer Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgegeben werden.

Der Ausweis wird an die Österreichische Ärztekammer übermittelt, um das silberne Hologramm von TÄ/TA (Turnusärztin bzw. Turnusarzt) auf AM (Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner) ändern zu lassen. Der korrigierte Ausweis wird Ihnen am Postweg eingeschrieben zugeschickt.

Einen neuen Ausweis erhalten Sie nur dann, wenn Ihr alter Ausweis kaputt ist, eine Namensänderung vorliegt, der Ausweis gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. In den genannten Fällen werden ein Passfoto, ein ausgefülltes Datenblatt und gegebenenfalls die jeweiligen Urkunden (Heiratsurkunde etc.) oder die Diebstahls- bzw. Verlustanzeige benötigt.

Die Rasterzeugnisse werden in der Ärztekammer überprüft. Sind diese nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, veranlassen wir in Absprache mit Ihnen und dem jeweiligen Krankenhaus bzw. der Lehrpraxis, in dem bzw. der Sie tätig waren, eine Korrektur. Die Originale werden gemeinsam mit dem Diplom „Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin" eingeschrieben wieder an Sie retourniert.

Sofern alle Rasterzeugnisse ordnungsgemäß ausgefüllt und alle Meldungen korrekt erfolgt sind, wird das Diplom nach etwa zwei bis drei Wochen an die angegebene Zustelladresse übermittelt. Müssen Korrekturen vorgenommen werden, kommt es zu einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung.

Bei aufrechtem Dienstverhältnis erhält der Dienstgeber eine Kopie des Diploms.

Die Eintragung der Anerkennung bzw. Berufsberechtigung als Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner erfolgt nach Einlangen des Diploms automatisch.