Für die Diplomeinreichung sind folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Ausgefüllter Antrag auf Diplomausstellung
  • Rasterzeugnisse im Original
  • Facharztprüfungs-Zertifikat bzw. bei internistischen Sonderfächern gem. ÄAO 2015 Zertifikate der Grund- und der Schwerpunktprüfung in Kopie
  • Ärzteausweis im Original
  • Im Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin Bestätigungen der absolvierten Blockkurse A, B, C in Kopie
  • Im Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin zusätzlich eine Bestätigung über die Selbsterfahrung im Original
  • Anrechnungsbescheid der Österreichischen Ärztekammer im Falle von angerechneten Ausbildungszeiten aus dem Ausland in Kopie

Formulare

Für die Diplomeinreichung sind folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Ausgefüllter Antrag auf Diplomausstellung
  • Anrechnungsbescheid der Österreichischen Ärztekammer in Kopie
  • Ausbildungsnachweis der weiteren ärztlichen Ausbildung im Original
  • Rasterzeugnis(se) im Original, die zusätzlich laut Bescheid beizulegen sind (Rasterzeugnis Sonderfach-Grundausbildung und/oder Sonderfach-Schwerpunktausbildung gem. ÄAO 2015)
  • Facharztprüfungs-Zertifikat bzw. bei internistischen Sonderfächern Zertifikate der Grund- und der Schwerpunktprüfung in Kopie
  • Ärzteausweis im Original
  • Im Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin Bestätigungen der absolvierten Blockkurse A, B, C in Kopie
  • Im Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin zusätzlich eine Bestätigung über die Selbsterfahrung im Original
  • Anrechnungsbescheid der Österreichischen Ärztekammer im Falle von angerechneten Ausbildungszeiten aus dem Ausland in Kopie

Formular

Für die Diplomeinreichung sind folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Ausgefüllter Antrag auf Diplomausstellung
  • Rasterzeugnisse über die Ausbildung im Additivfach im Original
  • Anrechnungsbescheid der Österreichischen Ärztekammer im Falle von angerechneten Ausbildungszeiten aus dem Ausland in Kopie

Formular

Für Ärztinnen/Ärzte, die ihre Ausbildung nach der ÄAO 2006 absolvieren, müssen bereits zum Antritt zur Facharztprüfung die anrechenbaren Ausbildungsmonate geprüft werden. Dies bedeutet, dass die Rasterzeugnisse für bereits abgeschlossene Gegenfächer oder Ausbildungsabschnitte (bspw. bei einem Wechsel in ein anderes Krankenhaus) bei der Prüfungsanmeldung vorgelegt werden müssen.

Ärztinnen/Ärzte, die bereits eine Ausbildung zur Allgemeinmedizin oder ein weiteres Sonderfach abgeschlossen haben, können bereits eingereichte Zeiten aus diesen Ausbildungen für die Gegenfächer angerechnet werden.

Nach der ÄAO 2015 stellt der positive Abschluss der Basisausbildung die Grundvoraussetzung für den Beginn der Ausbildung in einem Sonderfach dar. Ebenso ist der positive Abschluss der Sonderfach-Grundausbildung die Voraussetzung, um in der Schwerpunkausbildung fortfahren zu können.

Legen Sie die entsprechenden Rasterzeugnisse daher ehestmöglich nach Absolvierung zur Überprüfung vor:

  • Ein Rasterzeugnis nach der Basisausbildung
  • Insgesamt zwei Rasterzeugnisse in der Grundausbildung (eines nach der Hälfte, eines nach Beendigung der Grundausbildung)
  • Ein Rasterzeugnis pro Modul in der Schwerpunktausbildung. In den internistischen und chirurgischen Schwerpunktausbildungen, die 36 bzw. 48 Monate dauern, sind zwei Rasterzeugnisse auszustellen – eines nach der Hälfte und eines nach Beendigung der Schwerpunktausbildung.

Generell ist darauf zu achten, dass Rasterzeugnisse erst am letzten Tag der Ausbildung im jeweiligen Fach bzw. am darauffolgenden Tag ausgestellt werden dürfen.

Gerne können Sie die Unterlagen persönlich im Sekretariat vorlegen. Diese können aber auch eingeschrieben per Post übermittelt bzw. von einer Vertreterin/einem Vertreter oder einer Vertrauensperson abgegeben werden. Persönlich ist dies jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten möglich, es ist keine Terminvereinbarung nötig.

Sofern alle Rasterzeugnisse ordnungsgemäß ausgefüllt und alle Meldungen korrekt erfolgt sind, werden die Unterlagen umgehend an die Österreichische Ärztekammer weitergeleitet. Falls Korrekturen vorgenommen werden müssen, kommt es zu einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung – in diesem Fall werden Sie telefonisch oder per Email informiert.

Nach Einlangen des Diplomes in der Ärztekammer für Niederösterreich wird dieses vorab eingescannt und per E-Mail an die Antragstellerin/den Antragsteller übermittelt. Das Originaldiplom sowie die Originalzeugnisse werden nach Einlangen des Diplomes umgehend eingeschrieben an die angegebene Zustelladresse versandt.

Sämtliche Originalzeugnisse und Bestätigungen verbleiben bis zum Erhalt des Diplomes im Sekretariat und werden dann umgehend samt dem Originaldiplom eingeschrieben an die angegebene Zustelladresse retourniert. 

Bei einem aufrechten Dienstverhältnis in Niederösterreich erhält die Personalabteilung des Dienstgebers eine Kopie des Diplomes.

Die Eintragung der Anerkennung/Berufsberechtigung als Fachärztin/Facharzt sowie die Anerkennung des Additivfaches erfolgt automatisch nach Einlangen des entsprechenden Diplomes.