FAQ Diplom

Sie haben die Möglichkeit, die Berufsbezeichnung zu erwerben. Der Antrag kann ausschließlich elektronisch gestellt werden. Voraussetzungen für den Erwerb der Berufsbezeichnung sind Ärztliche Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 24 Monaten in Vollzeitbeschäftigung (mind. 30 Wochenstunden). Mindestens 6 Monate dieser Berufserfahrung müssen innerhalb der letzten beiden Jahre vor Antragstellung erworben worden sein. Die Berufserfahrung muss im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung), auf dem Aufgabengebiet des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin erlangt worden sein. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Zeitraum von 24 Monaten entsprechend. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Ärztekammer 

Link: ÖÄK: Erwerb der Bezeichnung Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

  • Ausgefüllter Antrag auf Diplomausstellung 
  • Rasterzeugnisse im Original
  • Zertifikat Prüfung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
  • Bei angerechneten Ausbildungszeiten aus dem Ausland Anrechnungsbescheid der Österreichischen Ärztekammer in Kopie

Die Rasterzeugnisse können erst mit Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnitts abgegeben werden. 

Gerne können Sie die Unterlagen persönlich im Sekretariat vorlegen. Diese können aber auch eingeschrieben per Post übermittelt bzw. von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter oder einer Vertrauensperson abgegeben werden. Persönlich ist dies jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten möglich, es ist keine Terminvereinbarung nötig.

Der Ausweis wird an die Österreichische Ärztekammer übermittelt, um das silberne Hologramm von TÄ/TA (Turnusärztin bzw. Turnusarzt) auf AM (Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner) ändern zu lassen. Der korrigierte Ausweis wird Ihnen am Postweg eingeschrieben zugeschickt.

Einen neuen Ausweis erhalten Sie nur dann, wenn Ihr alter Ausweis kaputt ist, eine Namensänderung vorliegt, der Ausweis gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. In den genannten Fällen werden ein Passfoto, ein ausgefülltes Datenblatt und gegebenenfalls die jeweiligen Urkunden (Heiratsurkunde etc.) oder die Diebstahls- bzw. Verlustanzeige benötigt.

Sofern alle Rasterzeugnisse ordnungsgemäß ausgefüllt und alle Meldungen korrekt erfolgt sind, werden die Unterlagen umgehend an die Österreichische Ärztekammer weitergeleitet. Falls Korrekturen vorgenommen werden müssen, kommt es zu einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung – in diesem Fall werden Sie telefonisch oder per Email informiert.

Nach Einlangen des Diplomes in der Ärztekammer für Niederösterreich wird dieses vorab eingescannt und per E-Mail an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller übermittelt. Das Originaldiplom sowie die Originalzeugnisse werden nach Einlangen des Diplomes umgehend eingeschrieben an die angegebene Zustelladresse versandt.

Sämtliche Originalzeugnisse und Bestätigungen verbleiben bis zum Erhalt des Diplomes im Sekretariat und werden dann umgehend samt dem Originaldiplom eingeschrieben an die angegebene Zustelladresse retourniert.

Die Eintragung der Anerkennung bzw. Berufsberechtigung als Fachärztin bzw. Facharzt sowie die Anerkennung des Additivfaches erfolgt automatisch nach Einlangen des entsprechenden Diplomes.

Bei aufrechtem Dienstverhältnis erhält der Dienstgeber eine Kopie des Diploms.

Spezialdiplome fallen in den Zuständigkeitsbereich der Akademie der Ärzte. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Website der Akademie der Ärzte. Ebenso benötigt wird eine Kopie des Diploms.