FAQ Facharztprüfung

Eine Anmeldung zur Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist frühestens ab 1. Juni 2026 möglich.

Die fachärztliche Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin können nur Personen ablegen, die sich in Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin befinden, die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen und sich fristgerecht zur Prüfung angemeldet haben.

Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis von mindestens 42 anrechenbaren Ausbildungsmonaten (davon 9 Monate Basisausbildung und 33 Monate Sonderfach-Grundausbildung) zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. spätestens zum Anmeldeschluss. Dieser ist 2 Monate vor dem Prüfungstermin.

Die Prüfungstermine finden sie auf der Website der Arztakademie unter www.arztakademie.at/facharzt

Sofern die Prüfung nach dem 1.6.2034 absolviert werden soll, sind 44 anrechenbare Monate vorgesehen. 

Die fachärztliche Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin können nur Personen ablegen, die sich in Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin befinden, die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen und sich fristgerecht zur Prüfung angemeldet haben.

Die Prüfung kann auch absolviert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erlangung des Titels Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin über Antrag bei der ÖÄK nicht möglich ist. Der diesbezügliche Bescheid der ÖÄK ist bei der Anmeldung vorzulegen. Anrechenbare Ausbildungszeiten müssen in diesem Fall nicht nachgewiesen werden. Die bestehenden Fristen und Termine sind einzuhalten.

Sofern ein Bescheid der Österreichischen Ärztekammer über die Anrechnung der ausländischen Ausbildungszeiten vorliegt, können diese als Ausbildungszeit gewertet werden.

Die Anmeldung erfolgt über die Landesärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Die Landesärztekammer prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung.

Das Anmeldeformular finden Sie auf der Website der Akademie der Ärzte (www.arztakademie.at). Sie können das Formular (pdf) ausgefüllt per Post oder per E-Mail (sekrang(at)arztnoe.at) an die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich übermitteln. Das Anmeldeformular muss bis zum Anmeldeschluss, (2 Monate vor dem Prüfungstermin), bei der Ärztekammer eingegangen sein.

Link: Anmeldeformular(pdf)

Von der Ärztekammer erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt und die Weiterleitung der Anmeldung, von der Akademie der Ärzte bis spätestens zwei Wochen vor der Prüfung eine Bestätigung über die Zulassung und nähere Informationen zur Prüfung.

Die Abmeldung hat in schriftlicher Form bei der Akademie der Ärzte zu erfolgen.

Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor der Prüfung oder erscheinen Sie ohne Abmeldung nicht bei der Prüfung, ist die gesamte Prüfungsgebühr zu entrichten. Wird jedoch bis spätestens zwei Wochen nach der Prüfung eine Begründung für Ihr Fernbleiben nachgereicht, die von der Österreichischen Ärztekammer anerkannt wird (Nachweise, wie z.B. Attest bei Erkrankung, sind erforderlich), wird die Prüfungsgebühr rückerstattet.

Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf fünf Antritte beschränkt. Die letzte Prüfung wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung abgehalten.

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Website der Akademie der Ärzte unter www.arztakademie.at.

Die Prüfungsgebühr beträgt 2026 EUR 795,-- pro Antritt und ist bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin auf das Konto der Österreichischen Akademie der Ärzte einzubezahlen. Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Prüfungskosen refundiert werden.

Link: Refundierung Prüfungsgebühren

Auf der Website der Akademie der Ärzte finden Sie einen Themenkatalog, Musterfragen sowie Literaturempfehlungen.

Zur Prüfung ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzunehmen. Es wird ersucht, dass Sie sich bis spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfungsort einfinden.

Es werden ca. 30 klinische Patientinnen- und Patientenfälle plus 1-4 Unterfragen über Anamnese, Diagnose bis zur Therapie geprüft, davon ca. 1/3 in Form von Kurzantwortfragen und 2/3 in Form von Multiple-Choice-Fragen.

Die Fallbeispiele beschreiben sowohl Symptome, Krankengeschichten, Befunde, Notfälle, aber auch Beratungs- und Kontrollprobleme. Für die Beantwortung der Fragen stehen vier Stunden zur Verfügung.

Es dürfen keinerlei Arbeitsbehelfe verwendet werden.

Die Verständigung über das Prüfungsergebnis (bestanden oder nicht bestanden) erfolgt von der Akademie der Ärzte in schriftlicher Form innerhalb von acht Wochen.

Die Bestehensgrenze liegt bei mindestens 60 % der erreichbaren Punkteanzahl und ergibt sich aus dem Mittelwert der erreichten Punkte aller Kandidatinnen und Kandidaten.

Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung des Prüfungsergebnisses kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der jeweiligen Landesärztekammer Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden. Für die Einsichtnahme stehen zwei Stunden zur Verfügung.

Falls Sie Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis erheben möchten, ist diese schriftlich bis spätestens vier Wochen nach erfolgter Zustellung des Ergebnisses bei der Österreichischen Akademie der Ärzte einzubringen. 

Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig.

Für die Wiederholungsprüfung ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Diese kann direkt an die Akademie der Ärzte übermittelt werden und muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin eingehen.