Der Wohlfahrtsfonds ist eine vom Gesetz vorgesehene Versorgungsleistungseinrichtung. Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds sind Pflichtbeiträge und daher voll steuerlich verwertbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Beiträgen erfolgen.
Die Wohlfahrtsfondsbeiträge gliedern sich in den Pensionsbeitrag und die Beiträge für Unterstützungsleistungen. Ersterer wird grundsätzlich auf Basis der Einnahmen des drittvorangegangenen Jahres berechnet, Letztere sind Fixbeiträge.