Der Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für NÖ setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dabei ist zunächst zwischen dem Pensionsbeitrag und den Beiträgen für die Unterstützungsleistungen zu unterscheiden. Letztere sind zum Teil altersabhängige Fixbeiträge.

Im Folgenden werden Fragen zu den Beiträgen für die Unterstützungsleistungen behandelt.

Zur besseren Lesbarkeit ist unter den Bezeichnungen „Arzt“, „ärztlich“ und „Ärzteliste“ immer zugleich „Zahnarzt“, „zahnärztlich“ und „Zahnärzteliste“ zu verstehen.

FAQ zu den Unterstützungsleistungen

Die Höhe des Beitrages für diese Leistung ergibt sich aus dem Lebensalter zum Zeitpunkt des Entstehens der Mitgliedschaft (frühestens per 1.1.2001) und beträgt zwischen monatlich EUR 20,00 und EUR 85,80 (siehe § 12 Beitragsordnung).

Diesen Beitrag schreiben wir Ihnen nur vor, wenn Sie bereits vor 2011 Mitglied des WFF der Ärztekammer für Niederösterreich waren, wenn Sie vor dem Jahr 1956 geboren sind und keine Ermäßigung dieses Beitrages vorliegt.

Die monatliche Vorschreibung erfolgt auch auf Basis des Lebensalters zum Zeitpunkt des Entstehens der Mitgliedschaft (frühestens per 1.1.2001) und beträgt zwischen monatlich EUR 6,40 und EUR 42,90 (siehe § 12 Beitragsordnung).

Der monatliche Beitrag für die Krankenunterstützung beträgt EUR 30,--. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Fixbeitrag, der für jedes WFF-Mitglied gleich hoch ist.

Der monatliche Beitrag für den Notstandsfonds beträgt EUR 4,--. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Fixbeitrag, der für jedes WFF-Mitglied gleich hoch ist.